Beschreibung
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- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 10 abgeschlossen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung im denkmalgeschützten Bereich, d.h. Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten in historisch bedeutenden und hochwertigen Gebäuden, vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten 3 Bauprojekte Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nach Aufforderung beizubringen sind siehe Formblätter: Referenzabfrage-RST.pdf Der Bieter versichert, im Falle einer Beauftragung nur qualifiziertes Personal einzusetzen; Kenntnis über die speziellen Vorschriften und ggf. einschlägigen DIN-Normen und EN-Normen zu besitzen; sowie über ausreichende Erfahrung zu verfügen. Als Qualifikationsanforderung gelten der Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH) oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sowie der Nachweis der Erfahrung im Fachbereich Wandfassung/ Putz und Stuck. Die Qualifikation kann durch einen oder mehrere Personen (Geschäftsführer, Mitarbeiter, Nachunternehmer) erbracht werden. Dem Angebot sind unaufgefordert Nachweise in Form von Urkunden beizulegen. - Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH) oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Restaurierung von Wandmalerei/ Architekturfassung Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf -Restaurator M.A., Dipl.-Rest., Dipl.-Rest. (FH) im Schwerpunkt Wandmalerei/ Architekturfassung mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Denkmalpflege und Restaurierung Wandmalerei, Putz und Stuck Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf - Nachweis über die Qualifikation als Restaurator M.A., Diplomrestaurator, Diplomrestaurator (FH), Restaurator im Handwerk, Ausbildungsberuf als Kirchenmaler, Stuckateur (oder vergleichbarer Beruf) oder gleichwertiger Nachweis aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat Siehe Formblatt: Eignungsnachweis.pdf Der Hauptausführende ist verbindlich zu nennen und darf während der Bearbeitung nicht ohne Zustimmung der Fachbauleitung gewechselt werden. Er sollte täglich an den Arbeiten vor Ort beteiligt sein, ebenso bei Baustellenterminen mit der Fachbauleitung des AGs. Alle Mitarbeiter besitzen eine der o.g. Qualifikationen. Leistungen, die keine direkte Objektbearbeitung beinhalten wie Mithilfe bei Transporten, Arbeitsplatzeinrichtung, Dokumentation oder Aufbau von Schutzeinhausungen können durch Helfer unterstützt werden. Der Auftragnehmer ist an das durch ihn benannte Personal gebunden. Ein Austausch des Personals ist nur nach Vorankündigung und mit Zustimmung der Fachbauleitung des Auftraggebers erlaubt. Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Baustelle stets mit einem fließend deutschsprechenden Facharbeiter seiner Firma besetzt ist. Der Bieter übernimmt die volle Verantwortung für die ihm übertragenen Arbeiten und für die Güte seiner Werkstoffe. - Angabe, wenn notwendig, welche Teile des Auftrages an andere Unternehemen vergeben werden sollen. - Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal