Beschreibung
:
12. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, die Auftragsabwicklung verhandlungssicher in Wort und Schrift in deutscher Sprache durchzuführen. 13. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare wie die in der Ausschreibung geforderten Lieferungen und Leistungen bei namhaften EVU"s/Netzbetreibern ausgeführt hat. Los 1 Tiefbau: 14. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass ihr Unternehmen die Mindestanforderungen an Bauunternehmen im Leitungstiefbau, gemäß "VDE-Anwendungsregel-N 4220 Bauunternehmen im Leitungstiefbau - Mindestanforderungen" erfüllt, oder entsprechend AGFW FW 600, oder entsprechend DVGW GW 381, oder vergleichbar. Los 2 Montageleistungen im Bereich der Straßenbeleuchtung/Verkehrssignalanlagen: 15. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung, gemäß "VDE-Anwendungsregel-N 4221 Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung" erfüllt, oder vergleichbar. 16. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass die von Ihrem Unternehmen eingesetzte verantwortliche Person, welche in der Nähe von elektrischen Anlagen arbeitet, die fachliche Qualifikation zur Elektrofachkraft gemäß VDE 1000-10, VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 besitzt. 17. Bestätigung durch Nachweis, dass Ihr Unternehmen Mitarbeitende einsetzt, welche über folgende Qualifikationen verfügt: - Montage von Kunststoffgarnituren bis 1kV (z.B. Endverschluss, Abzweig-, Übergangs- und Verbindungsmuffe) - Arbeiten an Kunststoffkabel bis 1kV Los 3 Montageleistungen im Bereich des Kommunikationskabelnetzes inkl. Bereitschaftsleistungen: 18. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen die Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung, gemäß "VDE-Anwendungsregel-N 4221 Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung" erfüllt, oder vergleichbar. 19. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass die von Ihrem Unternehmen eingesetzte verantwortliche Person, welche in der Nähe von elektrischen Anlagen arbeitet, die fachliche Qualifikation zur Elektrofachkraft gemäß VDE 1000-10, VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 besitzt. 20. Bestätigung durch Nachweis, dass Ihr Unternehmen Mitarbeitende einsetzt, welche über folgende Qualifikationen verfügt: - Montage von Kunststoffgarnituren bis 1kV (z.B. Endverschluss, Abzweig-, Übergangs- und Verbindungsmuffe) - Arbeiten an Kunststoffkabel bis 1kV