Zusätzliche Informationen
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Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6) Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft; 7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.5, Punkt 2, Punkt 4 und Punkt 6. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8) Zwingend Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Falls ja, ist für jedes betreffende Unternehmen zwingend ein separater, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen mit den nach folgenden Teilen erforderlichen Informationen vorzulegen: Punkt 1.1, 1.2 und 1.4, Punkt 2 und 3, soweit der Nachunternehmer zum Nachweis der Eignung eingesetzt wird (Eignungsleihe), Punkt 4 sowie Punkt 6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (siehe Formblatt), bei denen eine Eignungsleihe vorliegt, sind zwingend unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. 9) Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter bestätigt verbindlich mit Wirkung für und gegen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mittels Eigenerklärung, unter Verwendung des dem Bewerbungsbogen beiliegenden Formblatts, dass dieser/diese nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört/gehören. Mit dem Bewerbungsbogen ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. 10) Im Bewerbungsbogen sind folgende Abschlusserklärungen mittels Eigenerklärung zu bestätigen: a) Vorliegen aller erforderlichen Kenntnisse und technischen Fähigkeiten zur Ausführung der Leistungen gem. den beiliegenden Vergabeunterlagen; b) Nichtvorliegen einer Insolvenz des Unternehmens, eines Insolvenzgrundes i.S. §§ 17, 19 InsO oder eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen über dessen Vermögen; c) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB; d) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1, Nr. 1 bis 9 GWB; e) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG und/oder rechtskräftig festgestellten Vergabeverstößen gem. § 24 LkSG; f) Bestätigung, dass sich der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie dessen/deren Nachunternehmer an die Vorgaben gemäß Geschäftspartner-Verhaltenskodex der ONTRAS Gastransport GmbH halten (Dokument siehe Download-Bereich ONTRAS-Website); g) Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns (AEntG bzw. MiLoG); h) Nichtvorliegen von gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Unternehmen, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim AG die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.; i) Bewerber ist sich bewusst, dass eine falsche Angabe i. d. R. den Ausschluss aus dem Bewerber-/Bieterkreis zur Folge hat.; j) Unverzügliche schriftliche Information des AG bei Änderung der die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung des Teilnahmeantrags oder nach Abgabe eines Angebots; k) Anerkennung der Teilnahme- und Angebotsbedingungen sowie der Vergabeunterlagen.