Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1 Keine Straftaten - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes. Hinweis: Zu allen geforderten Eigenerklärungen betr. Ausschlussgründe u. Eignung steht bei den Vergabeunterlagen ein Formularsatz zur Verfügung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben.
Betrug
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben.
Korruption
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS1, zum Inhalt siehe oben.
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS2 - Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Verstoà gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS2 - Eigenerklärung Steuern und Abgaben, Inhalt siehe oben
Verstoà gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärungen: AS3.1 - Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoà gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärungen: AS3.1 - Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht, Inhalt siehe oben.
Verstoà gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geforderte Eigenerklärungen: AS3.1 - Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht, Inhalt siehe oben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4 - Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäà nationaler Rechtsvorschriften
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4, zum Inhalt siehe oben.
Zahlungsunfähigkeit
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4, zum Inhalt siehe oben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS4, zum Inhalt siehe oben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS5 - Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist (dazu gehören mindestens gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte), im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Geforderte Eigenerklärung: AS6 - Keine sanktionierten Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz oder vergleichbarer Rechtsfolge mangelhaft erfüllt hat.
Verstoà gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Fakultativer ("soll") Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG: Keine sanktionierten Mindestlohnverstöße. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.2 -Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. - Fakultativer Ausschlussgrund nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG: Keine sanktionierte Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.3 - Eigenerklärung, dass der Bewerber oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen eines der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. - Fakultativer ("soll") Ausschlussgrund nach § 22 Abs. 1 LkSorgPflG: Keine sanktionierten Verstöße gegen Lieferkettensorgfaltspflichten. Geforderte Eigenerklärung: AS 3.4 - Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 175 000 EUR (in den Fällen von § 22 Abs. 2 Satz 2 LkSorgPflG den dort genannten abweichenden höheren Beträgen) belegt worden ist. - Kein nach EU-Sanktionsrecht (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2023/1214) unzulässiger Bezug zu Russland. Geforderte Eigenerklärung: AS7 - Kein unzulässiger Bezug zu Russland (Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit, Niederlassung o. entspr. Beteiligung von mehr als 50% oder Handeln für solche Unternehmen, im Einzelnen vgl. die genannte Rechtsvorschrift).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB.