Fahrleitungsarbeiten für die Erstellung der Stadtbahnanlag

Ursprünglich wurde die Ausschreibung für die Arbeiten unter Spannung erstellt, und erst als alle Bauphasen genehmigt wurden, trafen wir eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten auf einer Besprechung im engen Kreis der Verantwortlichen die Entscheidung, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter und Maschinen jede Bauphase ohne Spannung in der …

CPV: 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Ausführungsort:
Fahrleitungsarbeiten für die Erstellung der Stadtbahnanlag
Vergabestelle:
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Vergabenummer:
240045-N001

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Fahrleitungsarbeiten für die Erstellung der Stadtbahnanlag
Beschreibung : Ursprünglich wurde die Ausschreibung für die Arbeiten unter Spannung erstellt, und erst als alle Bauphasen genehmigt wurden, trafen wir eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten auf einer Besprechung im engen Kreis der Verantwortlichen die Entscheidung, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter und Maschinen jede Bauphase ohne Spannung in der Fahrleitung durchgeführt werden muss. Daher wurde ein Plan entwickelt, wie durch den Einsatz von Einspeiseklemmen im Fahrdraht jede Bauphase von der anderen getrennt werden kann, während der Straßenbahnverkehr aufrechterhalten bleibt und die Sicherheit der Arbeiten gewährleistet ist. Am Ende der Rekonstruktion befinden sich auf dem Abschnitt von 5-7 Metern insgesamt 6 Einspeiseklemmen. Da diese sich an einem sehr schwierigen Punkt befinden, nämlich an der Kreuzung im Zentrum der Stadt, handelt es sich um eine potenziell gefährliche Stelle aufgrund des intensiven Verkehrs. Mit einer oder zwei Klemmen könnte man leben, jedoch nicht mit sechs. Aus diesem Grund muss der Fahrdraht ersetzt und anschließend reguliert werden. Da die Firma SPL alle vorherigen Arbeiten gemäß den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen ausgeführt hat und uns dementsprechend Garantien für ihre Arbeiten gegeben hat, würde es keinen Sinn machen und es wäre nicht sinnvoll, eine andere Firma hinzuzuziehen. Im Falle einer unvorhergesehenen Situation würden wir keinen Verantwortlichen finden, der für den Bereich haftet, in dem der Schaden aufgetreten ist, und es wäre sehr schwierig, nachzuweisen, wer für die Reparatur während der fünfjährigen Garantiezeit verantwortlich ist.
Kennung des Verfahrens : 6b0f222b-5867-4753-8923-8d05dc3143f5
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mannheim
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Fahrleitungsarbeiten für die Erstellung der Stadtbahnanlag
Beschreibung : Ursprünglich wurde die Ausschreibung für die Arbeiten unter Spannung erstellt, und erst als alle Bauphasen genehmigt wurden, trafen wir eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten auf einer Besprechung im engen Kreis der Verantwortlichen die Entscheidung, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter und Maschinen jede Bauphase ohne Spannung in der Fahrleitung durchgeführt werden muss. Daher wurde ein Plan entwickelt, wie durch den Einsatz von Einspeiseklemmen im Fahrdraht jede Bauphase von der anderen getrennt werden kann, während der Straßenbahnverkehr aufrechterhalten bleibt und die Sicherheit der Arbeiten gewährleistet ist. Am Ende der Rekonstruktion befinden sich auf dem Abschnitt von 5-7 Metern insgesamt 6 Einspeiseklemmen. Da diese sich an einem sehr schwierigen Punkt befinden, nämlich an der Kreuzung im Zentrum der Stadt, handelt es sich um eine potenziell gefährliche Stelle aufgrund des intensiven Verkehrs. Mit einer oder zwei Klemmen könnte man leben, jedoch nicht mit sechs. Aus diesem Grund muss der Fahrdraht ersetzt und anschließend reguliert werden. Da die Firma SPL alle vorherigen Arbeiten gemäß den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen ausgeführt hat und uns dementsprechend Garantien für ihre Arbeiten gegeben hat, würde es keinen Sinn machen und es wäre nicht sinnvoll, eine andere Firma hinzuzuziehen. Im Falle einer unvorhergesehenen Situation würden wir keinen Verantwortlichen finden, der für den Bereich haftet, in dem der Schaden aufgetreten ist, und es wäre sehr schwierig, nachzuweisen, wer für die Reparatur während der fünfjährigen Garantiezeit verantwortlich ist.
Interne Kennung : 240045-N001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mannheim
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 124 147,92 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Ursprünglich wurde die Ausschreibung für die Arbeiten unter Spannung erstellt, und erst als alle Bauphasen genehmigt wurden, trafen wir eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten auf einer Besprechung im engen Kreis der Verantwortlichen die Entscheidung, dass zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeiter und Maschinen jede Bauphase ohne Spannung in der Fahrleitung durchgeführt werden muss. Daher wurde ein Plan entwickelt, wie durch den Einsatz von Einspeiseklemmen im Fahrdraht jede Bauphase von der anderen getrennt werden kann, während der Straßenbahnverkehr aufrechterhalten bleibt und die Sicherheit der Arbeiten gewährleistet ist. Am Ende der Rekonstruktion befinden sich auf dem Abschnitt von 5-7 Metern insgesamt 6 Einspeiseklemmen. Da diese sich an einem sehr schwierigen Punkt befinden, nämlich an der Kreuzung im Zentrum der Stadt, handelt es sich um eine potenziell gefährliche Stelle aufgrund des intensiven Verkehrs. Mit einer oder zwei Klemmen könnte man leben, jedoch nicht mit sechs. Aus diesem Grund muss der Fahrdraht ersetzt und anschließend reguliert werden. Da die Firma SPL alle vorherigen Arbeiten gemäß den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen ausgeführt hat und uns dementsprechend Garantien für ihre Arbeiten gegeben hat, würde es keinen Sinn machen und es wäre nicht sinnvoll, eine andere Firma hinzuzuziehen. Im Falle einer unvorhergesehenen Situation würden wir keinen Verantwortlichen finden, der für den Bereich haftet, in dem der Schaden aufgetreten ist, und es wäre sehr schwierig, nachzuweisen, wer für die Reparatur während der fünfjährigen Garantiezeit verantwortlich ist.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SPL Powerlines Germany GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 240045-N001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 124 147,92 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 240045-N001
Datum der Auswahl des Gewinners : 05/11/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE213122348
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653111
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : SPL Powerlines Germany GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE252155181
Stadt : Langenhagen
Postleitzahl : 30851
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : DE811469974
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4dc577f0-4589-4255-95ef-5bbef25b368d - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/04/2025 15:42 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00238415-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 72/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/04/2025