Beschreibung
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Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind auch von präqualifizierten Unternehmen zu erfüllen. 1) Mindestanforderungen an die Referenzen: Durch die vorgelegten Referenzen müssen die folgenden Mindestanforderungen er-füllt sein: Im Referenzzeitraum (letzte 5 Jahre) (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) liegen nur solche Referenzprojekte, in denen die Phase der Bauausführung (Ausführungsleistungen) in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber abgenommen wurde. a) Benennung von mindestens zwei Referenzen zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der schlüsselfertigen Projektrealisierung als Totalunternehmer / Totalübernehmer bzw. Generalunternehmer / Generalübernehmer bezogen auf vergleichbare Gebäude. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Neubau von Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Schulen, Fachhochschulen, Universitäten) oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 1500 m² Bruttogrundfläche (BGF) und Baukosten in den Kostengruppen 300 bis 500 in Höhe von mindestens 5.000.000,00 EUR netto. Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude. b) Durch die gemäß lit. a) vorgelegten Referenzen ist hinsichtlich der Planungs- und Ingenieurleistungen jeweils die abgeschlossene Realisierung mindestens der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) vergleichbarer Gebäude mindestens hinsichtlich der Leistungsbilder - Objektplanung (nach HOAI) und - Technische Gebäudeausrüstung (TGA) (nach HOAI) und - Tragwerksplanung (nach HOAI) nachzuweisen. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern. Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung, Name und Ort des Referenzprojekts; - Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen und Ausführungsleistungen mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen; - Angaben, ob die Referenz eine oder mehrere der Mindestanforderungen erfüllt und wenn ja, Angabe, welche Mindestanforderung erfüllt ist; - Angabe Datum der Abnahme durch den Referenzauftraggeber; - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); - Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber. 2) Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leistungspersonal bezogen auf die letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre.