Errichtung Neuer Sirenenanlagen

Demontage alte Sirenenanlage (Typ E57) sowie Lieferung und Montage von neuen Sirenenanlagen, teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten bzw. auf Gebäudedächern (Flachdach oder Giebeldach) oder bei Flachdächern an Hauswänden einschließlich digitaler Steuerungsempfänger zur Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes sowie für die Alarmierung in digitalen Funknetzen nach dem POCSAG …

CPV: 35240000 Sirenen, 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen
Frist:
29. August 2025 10:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Errichtung Neuer Sirenenanlagen
Vergabestelle:
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Vergabenummer:
FW 2025.04

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Errichtung Neuer Sirenenanlagen
Beschreibung : Demontage alte Sirenenanlage (Typ E57) sowie Lieferung und Montage von neuen Sirenenanlagen, teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten bzw. auf Gebäudedächern (Flachdach oder Giebeldach) oder bei Flachdächern an Hauswänden einschließlich digitaler Steuerungsempfänger zur Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes sowie für die Alarmierung in digitalen Funknetzen nach dem POCSAG Protokoll.
Kennung des Verfahrens : c5d16e38-9ee8-4c06-879a-1088f28dd36e
Interne Kennung : FW 2025.04
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35240000 Sirenen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Pforzheim
Postleitzahl : 75175
Land, Gliederung (NUTS) : Pforzheim, Stadtkreis ( DE129 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : - Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 19.08.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : ---
Korruption : ---
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : ---
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : ---
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : ---
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : ---
Betrug : ---
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : ---
Zahlungsunfähigkeit : ---
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : ---
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : ---
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : ---
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : ---
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : ---
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : ---
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : ---
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : ---
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : ---
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : ---
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : ---

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Errichtung Neuer Sirenenanlagen
Beschreibung : Demontage alte Sirenenanlage (Typ E57) sowie Lieferung und Montage von neuen Sirenenanlagen, teilweise mit Solarbetrieb auf freistehenden Masten bzw. auf Gebäudedächern (Flachdach oder Giebeldach) oder bei Flachdächern an Hauswänden einschließlich digitaler Steuerungsempfänger zur Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem des Bundes sowie für die Alarmierung in digitalen Funknetzen nach dem POCSAG Protokoll. Alle Sirenenstandorte befinden sich im Stadtgebiet Pforzheim. Die für die digitalen Steuerungsempfänger notwendigen digitalen Funkgeräte (Fixed Radio Terminal) werden einschl. BSI-Sicherheitskarte bauseits gestellt. Es handelt sich um den Austausch von alten Sirenen an bestehenden Standorten.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35240000 Sirenen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45312000 Installation von Alarmanlagen und Antennen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Zu Pos. 5.1. Standorte "Bundeswendeschleife Hachelallee" Option 1: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz. Zu Pos. 5.5. Standorte "Emilie-Binder-Straße" Option 2: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz. Zu Pos. 5.6. Standorte "Mäuerach" Option 3: Mehrkosten bei Demontage/Entsorgung des bestehenden Mastes, einschließlich Errichtung eines Mastes (ca. 16 m) mit Tiefenerder und Blitzschutz.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Bieterfragen können bis 19.08.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Für die Sirenenanlagen sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: Alle anerkannten Regeln der Technik Unfallverhütungsvorschriften
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : für die Sirenenanlagen sind alle Normen- und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. Ggfs. Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 und ISO 14001 sind zu erbringen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Der Bieter hat eine repräsentative Referenzliste von errichteten Sirenenanlagen vorzulegen
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : aktuelle Auskunft aus dem Handelsregister.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Technischer Wert
Beschreibung : Technischer Wert der angebotenen Prodzkte
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Ansprechpartner
Beschreibung : Angabe eines konkreten Ansprechpartners für die Abwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Lieferfrist
Beschreibung : Zeitraum innerhalb dem eine Lieferung oder Leistung erbracht werden kann
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 29/08/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 47 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 29/08/2025 10:00 +02:00
Ort : Pforzheim
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : in Abstimmung mit der Feuerwehr
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer : 08231000-A8587-36
Postanschrift : Neues Rathaus, Marktplatz 1
Stadt : Pforzheim
Postleitzahl : 75175
Land, Gliederung (NUTS) : Pforzheim, Stadtkreis ( DE129 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 7231390
Fax : +49 7231392846
Internetadresse : https://www.pforzheim.de
Profil des Erwerbers : https://www.Vergabe24.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : T:07219268730
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Pforzheim, Stadtkreis ( DE129 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f0323bee-fd9b-4706-bf15-0084f01e1488 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/07/2025 10:47 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00499655-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 144/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/07/2025