Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten ist gem. § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV eine gesetzliche vorgeschriebene Kernaufgabe des Inklusionsamtes. Angesichts fortbestehender knapper personeller und zeitlicher Ressourcen des Inklusionsamtes wurde gemeinsam mit dem …
CPV: 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung, 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 79951000 Veranstaltung von Seminaren, 80522000 Schulungsseminare, 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen, 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens