Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften

Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über …

CPV: 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Frist:
17. November 2025 13:30
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Vergabestelle:
Landkreis Jerichower Land
Vergabenummer:
ZVS/33/041/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Jerichower Land
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Beschreibung : Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Kennung des Verfahrens : aa8a2c32-25c0-4e33-bb27-c1c53d30cada
Interne Kennung : ZVS/33/041/25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Jerichower Land ( DEE06 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Nach § 14 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Die in Rede stehende Leistung soll in einem Offenen Verfahren vergeben werden.

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Sollten solche Absprachen erst nach der Zuschlagserteilung bekannt werden, behält sich der AG das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und gemäß den Vertragsunterlagen (Teil IV der Vergabeunterlagen) Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Von der Wertung ausgeschlossen werden gemäß § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und insbesondere alle Angebote, - die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten, - die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, - in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, - bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden, - die nicht die geforderten Preisangaben enthalten, - die nicht zugelassene Nebenangebote enthalten. Hat der Bieter den nicht form- und fristgerechten Eingang des Angebotes nicht zu verschulden, so ist der Grund plausibel nachzuweisen. Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Durchführung der gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften
Beschreibung : Auf der Grundlage des Runderlasses des MI des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.06.2015 ist der Auftrag für eine gesonderte Beratung und Betreuung zu vergeben. Auf Basis der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen sollen im Landkreis Jerichower Land für die gesonderte Beratung und Betreuung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften zwei Beraterstellen vergeben werden. - § 3 Satz 1 Nr. 3 AufnG LSA vom 21.01.1998 (GVBl. LSA S. 10), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.04.2025 (MBl. LSA S. 388) - Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes (Aufnahmegesetzausführungsverordnung - AufnGAVO) vom 13.07.2016 (GVBl. LSA 2016, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2025 (GVBl. LSA S. 391) - Runderlass des MI LSA vom 15.06.2015 - 34.4-12235 zur Ausführung des Aufnahmegesetzes; Gesonderte Beratung und Betreuung (MBl. LSA 2015, S. 326. Die Grundsätze für die gesonderte Beratung und Betreuung dieses Runderlasses sind zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens. Aufgaben der gesonderten Beratung und Betreuung: - Beratung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie sonstigen Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 5 bis 8 AufnG LSA) durch Einzelfallhilfe oder soziale Gruppenarbeit, - Beratung und Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie bleibeberechtigten Flüchtlingen (Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 AufnG LSA) sowie im Rahmen verfügbarer Kapazitäten rechtmäßig und auf Dauer in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländerinnen und Ausländern, die nicht unter § 1 Abs. 1 AufnG fallen, durch individuelle Hilfe oder Gruppenberatung, - Initiierung und Organisation - auch unter Einbeziehung anderer Träger und ehrenamtlich Tätiger, - Kontakte, Vermittlung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, ehrenamtlich Tätigen, staatlichen und kommunalen Dienststellen sowie Trägern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen, Mitarbeit in kommunalen Netzwerken, - Nachholende Integration für Spätaussiedler und rechtmäßig auf Dauer hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, - Beratung zur freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen gemäß § 43 AufenthG i. V. m. § 44 Abs. 4 AufenthG, - Beratung zu und Heranführung an Integrationsmaßnahmen des Landes, - Einzelfallberatung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern, die sich ohne staatliche Hilfsangebote nicht in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben integrieren können, - Betreuung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Ausländerinnen und Ausländern mit besonderem Integrationsbedarf.
Interne Kennung : ZVS/33/041/25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 98130000 Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Jerichower Land ( DEE06 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis nicht älter als sechs Monate über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Benennung und Nachweis der Qualifikation sowie der Sprachkenntnisse des einzusetzenden Personals
Kriterium : Finanzkennzahlen
Beschreibung : Vorlage eines Finanzplanes und eines Konzeptes über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Angaben zu durchgeführten und noch laufenden Projekten der gesonderten Beratung und Betreung von Personen im Sinne des AufnG, welche über Landesmittel freiwilliger Leistungen finanziert wird.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : Gewichtung von 20 %
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Fachliche Bewertung des Konzepts über die Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen
Beschreibung : Gewichtung 80 %

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 17/11/2025 13:30 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 6 Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 17/11/2025 13:31 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Überprüfungsstelle : Landkreis Jerichower Land - 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gilt Folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landkreis Jerichower Land
Organisation, die Angebote bearbeitet : Landkreis Jerichower Land

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Jerichower Land
Registrierungsnummer : 0204-15086-0000-79
Abteilung : Sachgebiet Ausländer und Flüchtlinge
Postanschrift : Bahnhofstraße 9
Stadt : Burg
Postleitzahl : 39288
Land, Gliederung (NUTS) : Jerichower Land ( DEE06 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 3921 9493060
Fax : +49 3921 9499531
Internetadresse : http://www.lkjl.de
Profil des Erwerbers : https://www.evergabe-online.de
Sonstige Kontaktpersonen :
Offizielle Bezeichnung : 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 345 514-1529
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 801a84ce-2643-44b1-914f-47b9081b6c30 - 04
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/10/2025 19:32 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00684710-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 200/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/10/2025