Die Leistung umfasst die Erbringung der Luftsicherheitskontrolldienstleistungen nach § 5 LuftSiG für das Terminal 3. Die Leistung umfasst die Erbringung der Luftsicherheitskontrolldienstleistungen nach § 5 LuftSiG für das Terminal 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen (Anhang 6) lediglich als Orientierungswert dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei …
CPV: 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr, 63732000 Luftverkehrskontrolle, 79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten