Bürgerrathaus - Los 03 - Baustelleneinrichtung

Los 3 - Baustelleneinrichtung In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bügerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden. Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen. Folgende Leistungen sind im Los 03 - Baustelleneinrichtung zu erbringen. …

CPV: 45113000 Baustelleneinrichtung
Ausführungsort:
Bürgerrathaus - Los 03 - Baustelleneinrichtung
Vergabestelle:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Vergabenummer:
11109-ZV-2024/21

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bürgerrathaus - Los 03 - Baustelleneinrichtung
Beschreibung : Los 3 - Baustelleneinrichtung
Kennung des Verfahrens : f1193457-331e-4999-81aa-47d12fda3198
Interne Kennung : 11109-ZV-2024/21
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45113000 Baustelleneinrichtung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Grabenstraße 39 - 43
Stadt : Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl : 06295
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : keine

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Bürgerrathaus - Los 03 - Baustelleneinrichtung
Beschreibung : In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bügerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden. Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen. Folgende Leistungen sind im Los 03 - Baustelleneinrichtung zu erbringen. Bereitstellung eines Baustellenbüros sowie der erforderlichen Sanitären Anlagen für die Dauer der Bauarbeiten. Hierfür sind folgende Hauptmengen ausgeschrieben: 1 St Bürocontainer, Doppelcontainer, Grundfläche ca. 6,00 x 5,00 m einschl. Ausstattung und Stromanschluss, 1-malige Reinigung je Woche 2 St.Sanitärcontainer (WC), Grundfläche ca. 3,00 x 2,50 m einschl. Ausstattung sowie Abwasser, Wasser- und Stromanschluss, 2-malige Reinigung je Woche 208 Wo Vorhaltung und Reinigung 100 m Bauzaun aufstellen und vorhalten 1 St Halbseitige Verkehrssicherung einrichten und Vorhalten
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45113000 Baustelleneinrichtung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 12/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 23/03/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : günstigstes Angebot
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 62 526,5 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ENDEA GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 62 526,5 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 15/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Registrierungsnummer : 00003197
Postanschrift : Markt 1
Stadt : Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl : 06295
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle Lutherstadt Eisleben
Telefon : +49 3475655231
Fax : +49 3475655125
Internetadresse : www.eisleben.eu
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Registrierungsnummer : +493455140
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle(Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Registrierungsnummer : +493455140
Stadt : Halle(Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : ENDEA GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE256411073
Postanschrift : Schulstraße 70
Stadt : Zahna-Elster
Postleitzahl : 06895
Land, Gliederung (NUTS) : Wittenberg ( DEE0E )
Land : Deutschland
Telefon : +49 34922664494
Fax : +49 34922664499
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : bc1e55a3-874b-4a4f-89c1-10c30495cd5d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/05/2025 13:03 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00325983-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 97/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/05/2025