Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung

Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) im Gebiet …

CPV: 44613700 Abfallsammelbehälter
Ausführungsort:
Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Vergabestelle:
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Vergabenummer:
2025-01-GB2-EU

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Beschreibung : Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Kennung des Verfahrens : 0192fb2d-ed22-40dd-aa4f-1ad28fd5ccb4
Interne Kennung : 2025-01-GB2-EU
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 44613700 Abfallsammelbehälter

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Behälterlager Gröbern
Stadt : Niederau
Postleitzahl : 01689
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 763 575 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 763 585 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff - Rahmenvereinbarung
Beschreibung : Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Abfall- und Wertstoffbehältern (AWB) aus Kunststoff mit einem Behältervolumen von 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l für die behältergestützte Sammlung von Restmüll, Bioabfall und Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) im Gebiet des Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge); Kunststoffbehälter nach DIN-EN 840, mit Deckel- und Rumpfprägung, Farben nach Vorgabe, Abruf erfolgt nach Bestellplan und zusätzlichen Bedarf; voraussichtliche Behälterbestellmenge von ca. 15.895 Behälter in einem Lieferzeitraum vom 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2027; davon mit Behältervolumen 60 l – ca. 1.500 Stück, 80 l – ca. 1.500 Stück, 120 l – ca. 4.550 Stück, 240 l – ca. 6.750 Stück, 660 l – ca. 345 Stück und 1.100 l – ca. 1.250 Stück. Die Lieferung erfolgt in Teilchargen an die vom Auftraggeber jeweils vorgegebene Anlieferstelle. Es gibt zwei Anlieferstellen, eine davon befindet sich im Landkreis Meißen und eine im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 44613700 Abfallsammelbehälter
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Vertragsverlängerungsoption 2 x um jeweils ein Jahr bis 31.12.2029

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Radeberger Straße 65
Stadt : Niederau
Postleitzahl : 01689
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nordstraße 10
Stadt : Pirna
Postleitzahl : 01796
Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Laufzeit : 31 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 24

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Einsammeln, Transport und Verwertung der anfallenden Abfälle, Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Verbandsgebiet
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 100%
Beschreibung : Angebotspreis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden
Das dynamische Beschaffungssystem ist eingestellt

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 763 575 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 763 575 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 763 575 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 763 575 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SULO Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum der Auswahl des Gewinners : 09/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 17/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Registrierungsnummer : 14627-ZV01-06
Postanschrift : Meißner Straße 151 a
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : 03514040450
Internetadresse : https://zaoe.de
Profil des Erwerbers : https://www.wvergabe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : ID
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : 03419773800
Internetadresse : https://lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0101

Offizielle Bezeichnung : SULO Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE126045209
Postanschrift : Bünder Straße 85
Stadt : Herford
Postleitzahl : 32051
Land, Gliederung (NUTS) : Herford ( DEA43 )
Land : Deutschland
Telefon : 0522159805
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0102

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 019661f9-c6f4-406e-9c15-583bb956731d - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 12:16 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00264145-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 80/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/04/2025