Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung

Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung Ziel ist die Neubeschaffung einer Antivirus- Appliance-Lösung (Hardware oder Software, on premises only) für die Nutzung durch mindestens 35.000 Postfächer und die Annahme von mindestens 20.000 E-Mails am Tag sowie für die Sicherstellung von Hersteller-Subskripiton und Wartung für die Systeme …

CPV: 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Frist:
18. November 2025 10:00
Art der Frist:
Angebotsabgabe
Ausführungsort:
Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung
Vergabestelle:
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Vergabenummer:
VG-3000-2025-0091

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung
Beschreibung : Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung
Kennung des Verfahrens : 3aebd0ca-77fd-43d9-9fb7-8e95e47ebec3
Interne Kennung : VG-3000-2025-0091
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mainzer Straße 29
Stadt : Wiesbaden
Postleitzahl : 65185
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 407 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 488 400 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Ein Bieter kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfung Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt: Preis 70%, Kriterienkatalog 30%. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung: Z = P x 70 % + K x 30 % Der Bieter mit der höchsten Kennzahl Z, entsprechend der oben genannten Formel, hat, gesamt betrachtet, das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält den Zuschlag. Sind die ermittelten Kennzahlen zweier Angebote identisch, ist für die Vergabeentscheidung der niedrigste Angebotspreis entscheidend. Danach entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei "Preisblatt" auf der Vergabeplattform). Die Punkteberechnung erfolgt nach der folgenden Formel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (165). Die Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Blatt "Bewertungskriterien" des Kriterienkatalogs (Datei "Kriterienkatalog" auf der Vergabeplattform). In diesem können maximal 165 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Fragen zusammen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Korruption : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Betrug : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Beschaffung einer E-Mail-Virus-Scanning-Lösung für einen Kunden in der hessischen Landesverwaltung
Beschreibung : Ziel ist die Neubeschaffung einer Antivirus- Appliance-Lösung (Hardware oder Software, on premises only) für die Nutzung durch mindestens 35.000 Postfächer und die Annahme von mindestens 20.000 E-Mails am Tag sowie für die Sicherstellung von Hersteller-Subskripiton und Wartung für die Systeme sowie die anschließende Pflege der Software (Produkt-Updates, Patches, Signaturen). Zudem soll die Beschaffung von Consulting- und Unterstützungsleistungen erfolgen, da über die vertragsgerechte Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten hinaus auch spezifisches Consulting und Unterstützung bei der Integration in die Netz-Infrastrukturen des Landes Hessen sowie Hilfe bei schwerwiegenden technischen Problemen erforderlich ist. Diese Leistung wird bedarfsgerecht abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Zusätzlich kann die Beschaffung von Betriebsleistung für den dauerhaften Betrieb der Lösung in 24/7/365 erfolgen. Diese Leistung wird bedarfsgerecht abgerufen, es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Gegenstand der Leistungserbringung ist die Überlassung einer geeigneten Antiviren- Appliance (Hard- oder Software-Appliance) für E-Mail im Umfeld eines Landeskunden sowie die dazugehörigen Pflegeleistungen. Die Lösung muss On-Premises arbeiten. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: • Befristete Überlassung der Software (Betriebssystem/Anwendungssoftware, auch Software-Appliances) o Bei Software-Appliances sind auch die dafür benötigten Lizenzen der Virtualisierungsumgebung zum Einsatz auf bare-metal-Servern enthalten. • Pflege der Software o Bereitstellung aller aktuellen Software-Patches und Updates (Hersteller-Subskription) sowie relevanter Informationen zu der Software während der Vertragslaufzeit, o Bereitstellung aktueller Signaturdateien. • Bei Hardware-Appliances zusätzlich o Überlassung und Bereitstellung der Hardware in Form einer Appliance-Lösung. Für die Hardware der Appliance müssen Konformitätserklärungen gemäß der Niederspannungsrichtlinie 2014/35 EU vorliegen. Der Nachweis dazu kann entweder über die Vorlage des Dokuments oder die Vorlage einer Bestätigung des Herstellers oder des Inverkehrbringers über die Erfüllung dieser Richtlinie geführt werden. Ebenso ist die Vorlage einer Produktbeschreibung/eines Handbuchs mit einem Verweis auf die "Erstellung [der Geräte] nach dem Produktsicherheitsgesetz" oder auf die "IEC 62328-1" als Nachweis ausreichend. o Bereitstellung der nötigen Hersteller-Subskription und Wartungsleistungen für die Systeme • Bei Bedarf Dienstleistung für die Integration der AV-Lösung in die existierende Infrastruktur-Umgebung, die Inbetriebnahme der Lösung sowie Unterstützung bei der Übernahme der Funktionen der bisherigen Lösung inklusive der Migration des Regelwerkes der existierenden Lösung auf die neuen Systeme. • Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei produktspezifischen Problemen bzw. Support Cases zu unterstützen. Hierunter sind alle Störungen zu fassen, welche die einwandfreie Funktion und/oder die Lauffähigkeit der Software beeinträchtigen. • Bei Bedarf Übernahme des Betriebs der Lösung (24/7/365) in der bestehenden Umgebung. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Besonderheiten zu den Produkten der Hersteller Kaspersky und McAfee/Trellix/Check Point Angebote, mit denen Produkte des Herstellers Kaspersky angeboten werden, werden für den Zuschlag abgelehnt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt seit dem 15. März 2022 vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky ( https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Warnungen-nach-P7_BSIG/2022/BSI_W-004-220315.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Sicherheitsüberprüfungs- und Verschlussachengesetzes (HSÜVG) i.V.m. § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung lebenswichtiger Einrichtungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Sabotageschutzverordnung) ist im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung zur lebenswichtigen Einrichtung mit sicherheitsempfindlichen Stellen eingeordnet worden. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HSÜVG sind solche Einrichtungen "lebenswichtig", die "für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung zu einer Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dingen des Lebens führen oder erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde". Daher darf sich die HZD für das Land Hessen keinem erhöhten Risiko aussetzen durch den Einsatz eines Virenschutzprodukts eines russischen Herstellers, zu dessen Produkten noch dazu eine Warnung des BSI vorliegt. Ebenso werden Angebote abgelehnt, mit denen Produkte des Herstellers McAfee oder des Herstellers Check Point angeboten werden. Produkte des Herstellers McAfee/Trellix dürfen nicht angeboten werden, denn zur Sicherstellung eines mehrstufigen Scanprozesses, der den Empfehlungen des BSI entspricht, muss für die Malware-Analyse an den geplanten Einsatzorten eine andere Software eingesetzt werden als auf den Endgeräten innerhalb der Landesverwaltung. Derzeit werden als landesinterne Virenschutz-Lösung die Produkte der Firma McAfee/Trellix eingesetzt. Das Land Hessen hat in seiner "Informationssicherheitsleitlinie für die Hessische Landesverwaltung" festgeschrieben, dass die Vorgaben und Empfehlungen des BSI zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich, dass auch die HZD den Empfehlungen des BSI folgt und hinsichtlich der eingesetzten Virenschutzsoftware eine Multi-Vendor-Strategie verfolgt. Daher muss bei der neu zu beschaffenden Lösung ein anderes Virenschutzprodukt zu Einsatz kommen als auf den Endgeräten.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mainzer Straße 29
Stadt : Wiesbaden
Postleitzahl : 65185
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 23/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 22/12/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 407 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 488 400 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 488.400,00 EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei (3) Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Je nach Art der in diesem Vergabeverfahren angebotenen Leistung (gemäß Preisblatt bzw. Kriterienkatalog) ist entweder Variante 1 oder Variante 2 mit den jeweils aufgeführten Anforderungen anzugeben: 1. Wird die Lösung in diesem Vergabeverfahren als Software oder Software-Appliance angeboten, sind folgende Anforderungen zu erfüllen: • Art: Überlassung von Antiviren-Softwarekomponenten für E-Mail und Pflege von Antiviren-Softwarekomponenten für E-Mail • Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 30.000 Nutzern und Annahme von mindestens 15.000 E-Mails täglich 2. Wird die Lösung in diesem Vergabeverfahren als Hardware-Appliance angeboten, sind folgende Anforderungen zu erfüllen: • Art: Verkauf einer Antivirus-Hardware-Appliance-Lösung sowie Wartung der Hardware und Pflege der Software • Umfang: Umfeld mit einer Anzahl von mindestens 30.000 Nutzern und Annahme von mindestens 15.000 E-Mails täglich (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform) In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistung
Beschreibung : Kriterienkatalog
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preisblatt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 18/11/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 18/11/2025 10:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer : 06-25153000-14
Postanschrift : Mainzer Straße 29
Stadt : Wiesbaden
Postleitzahl : 65185
Land, Gliederung (NUTS) : Wiesbaden, Kreisfreie Stadt ( DE714 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 611340 0
Fax : +49 611340 1150
Internetadresse : https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer : DE812056745
Postanschrift : Wilhelminenstraße 1 - 3
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6151 126603
Fax : +49 611 327648534
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d1a31d9c-9611-4a8e-a168-0e0a3cce8d1d - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/10/2025 10:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00690401-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 201/2025
Datum der Veröffentlichung : 20/10/2025