Zusätzliche Informationen
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A) -- Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen. -- B) Unternehmensdarstellung (EK-02-A) -- Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, Fax, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungs-systems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 der VU Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. -- C) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A) -- Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 der VU Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. -- III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: A) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A) -- Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: -- - für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie - für Vermögensschäden mindestens 250.000,00 EUR (zweifach maximiert). -- Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr). Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben. -- Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines "bloßen" Unterauftragnehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern. -- Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestanforderung zu A) EK-04-A: Betriebshaftpflichtversicherung: -- Gefordert wird das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: -- - für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie - für Vermögensschäden mindestens 250.000,00 EUR (zweifach maximiert). -- Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende BHV mit mindestens der o.g. De-ckungssummen (und in diesem Falle 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr). -- III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Unternehmensreferenzen (EK-05-A): -- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen. -- Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): -- eine (1) Referenz für die Entwicklung eines vergleichbaren Lasersystems. -- Ein Lasersystem ist vergleichbar, wenn der Bieter in dem entsprechenden Referenzprojekt bereits einen Laser (oder zumindest einen betriebsfähigen Prototyp) für andere Kunden oder interne Zwecke entwickelt hat. Dieser Laser muss die grundlegenden Anforderungen erfüllen, die belegen, dass der Bieter über die für seine Entwicklung erforderlichen Schlüsseltechnologien verfügt. -- Daher muss der Laser die nachfolgenden Anforderungen erfüllen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird): -- 1) einen modengekoppelten, CEP-stabilen Oszillator präsentieren (< 100 mrad rms in einer Bandbreite von 10 Hz bis 1 MHz) -- 2) die Lichtimpulse mit wenigen Schwingungsperioden im nahinfraroten Spektralbereich(2 µm) liefern - direkt oder nach zusätzlichen Verbreiterungs- und Kompressionsstufen, was einer Impulsdauer von ≤14 fs entspricht (gemessen mit FROG-Methode).