Beschreibung
:
siehe Anlage Eignungskriterien-Teilnahmewettbewerb Hier Auszug: II. 3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Abschnitt II dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Der Bewerber muss zudem eine Erklärung der Drittunternehmer beibringen, dass diese ihm die Fähigkeiten, auf die sich der Bewerber beruft, für die Umsetzung des hier bekanntgemachten Auftrages zur Verfügung stellen. Der Bewerber muss außerdem für die Unterauftragnehmer, auf deren Leistungsfähigkeit er sich beruft, die Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen gem. Formular BAAINBw B-V-032 vorlegen. 2. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für die Bereiche seines Managements, der Konstruktion und Fertigung einen Nachweis über die Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig beibringt. Im Falle des Nachweises mittels gleichwertiger Zertifizierung muss der Bewerber die Gleichwertigkeit darlegen. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen bzw. die Bereitschaft zur Zertifizierung seines Managements sowie seiner Konstruktion und Fertigung gem. ISO 9001:2025 oder gleichwertig zu erklären. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes verliert. 3. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er für die gemäß dieser Auftragsbekanntmachung zu beschaffenden Leistungen Referenzen nachweisen kann. Dazu legt der Bewerber vor: a. Erklärung und Nachweis über mindestens zwei vergleichbare Referenzboote für öffentliche oder private Auftraggeber aus dem Spezialschiffbau (z.B. Forschungsschiffe, Versorger von Bohrinseln oder Offshore-Windanlagen) in den letzten fünf Jahren. Die Vergleichbarkeit muss erkennbar dargestellt werden. b. Erklärung und Nachweis über die Erstellung einer Dokumentation nach ASD S1000D und ASD S2000M für ein vergleichbar komplexes Produkt für öffentliche Auftraggeber in den Jahren seit 2020. Die vergleichbare Komplexität muss erkennbar dargestellt werden. Ein vergleichbares komplexes Produkt muss mindestens einen Technischen Aufbruch mit mehreren, dazugehörigen Equipments und Instandhaltungsaufgaben ausweisen. Auf die oben genannte Möglichkeit, sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen zu bedienen, wird ausdrücklich hingewiesen. c. Pro Referenz sind außerdem anzugeben: Aufgabe des Bewerbers im Projekt, Leistungszeitraum, ungefährer Auftragswert (Größenordnung). d. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die kumulierten Nachweise der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für das Vorliegen der Eignung ausreichen. 4. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er über hinreichend qualifiziertes Personal in hinreichender Anzahl zur Durchführung des Auftrags bereits verfügt oder dieses im Falle der Auftragserteilung bereitstellen wird. Der Bewerber hat zum Nachweis darzulegen, welches Personal in welcher Qualität und Quantität er für die Ausführung des Auftrags einsetzen wird und ob diese Ressourcen bereits bei ihm vorhanden sind. Falls das Personal beim Bewerber nicht vorhanden ist, hat der Bewerber darzustellen, wie/woher er das Personal heranziehen wird. Eine Benennung konkreter Personen sowie die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist ausdrücklich nicht erwünscht. 5. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er nachweist, über mindestens eine Person zu verfügen, die eine mindestens dreijährige Erfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre in der Leitung der Fertigung von Spezialschiffen für die Seeschifffahrt aufweisen kann. Der Nachweis kann dabei durch Darstellung der Qualifikation und der beruflichen Erfahrung der Person erfolgen. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber ist im Rahmen dieser Erklärung ausdrücklich nicht erwünscht. 6. Sprachqualifikation a. Ein Bewerber ist geeignet, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag formlos erklärt, über Schlüsselpersonal zu verfügen, welches der deutschen Sprache in Wort und Schrift hinreichend mächtig ist, um im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Auftragsausführung mit dem Auftraggeber kommunizieren zu können. b. Schlüsselperson ist, wer als Bevollmächtigter im Vergabeverfahren Erklärungen für das Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber abgibt und von diesem entgegennimmt. Schlüsselpersonal ist auch, wer in leitender Funktion im Falle einer Auftragserteilung als Projekt- und/oder Fertigungsleiter die Auftragsdurchführung überwacht und koordiniert. c. Schlüsselpersonal ist dann der deutschen Sprache hinreichend mächtig, wenn es entweder Muttersprachler ist oder mindestens über eine Niveaustufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzahmen (GER) oder gleichwertig verfügt und dies nachweist. 7. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Unterlagen - soweit zutreffend - für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Es werden Kopien akzeptiert. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen, dabei genügt eine einfache Übersetzung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln über die inhaltliche Richtigkeit von Unterlagen beglaubigte Übersetzungen und/oder Originale anzufordern.