B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraße 5 zwischen den Anschlussstellen Brunsbüttel-Süd und Wilster-West. Die Dreistreifigkeit soll mit einem RQ 15,5 durchgeplant werden. Durch die Verbreiterung werden die vorhandenen Wirtschaftswegeverbindungen und Entwässerungsanlagen verdrängt. Vom Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. §47 …

CPV: 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Ausführungsort:
B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM
Vergabestelle:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck
Vergabenummer:
FG 2884 24 133

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM
Beschreibung : Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraße 5 zwischen den Anschlussstellen Brunsbüttel-Süd und Wilster-West. Die Dreistreifigkeit soll mit einem RQ 15,5 durchgeplant werden. Durch die Verbreiterung werden die vorhandenen Wirtschaftswegeverbindungen und Entwässerungsanlagen verdrängt. Vom Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. §47 HOAI zu erbringen. Es wird kein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt, es erfolgt lediglich eine Linienabstimmung der Varianten. Der Ausbau der B 5 wird eine Neuregelung der Entwässerung, gerade auch in Hinblick an neue Vorschriften, nach sich ziehen. Die Planung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt durch den Straßenplaner. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist ab der Leistungsphase 3 durch den Auftragnehmer (Fachdisziplin Verkehrsanlage, VKA gemäß AIA, Tabelle 2) mittels der BIM - Methode modellbasiert zu erstellen.
Kennung des Verfahrens : 31891b00-fbc6-47bc-84cb-9c9a97f9e150
Vorherige Bekanntmachung : 647520-2024
Interne Kennung : FG 2884 24 133
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Brunsbüttel
Postleitzahl : 25541
Land, Gliederung (NUTS) : Dithmarschen ( DEF05 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM
Beschreibung : Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein plant den dreistreifigen Ausbau der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraße 5 zwischen den Anschlussstellen Brunsbüttel-Süd und Wilster-West. Die Dreistreifigkeit soll mit einem RQ 15,5 durchgeplant werden. Durch die Verbreiterung werden die vorhandenen Wirtschaftswegeverbindungen und Entwässerungsanlagen verdrängt. Vom Auftragnehmer sind die Leistungsphasen 1 bis 5 gem. §47 HOAI zu erbringen. Es wird kein Linienbestimmungsverfahren durchgeführt, es erfolgt lediglich eine Linienabstimmung der Varianten. Der Ausbau der B 5 wird eine Neuregelung der Entwässerung, gerade auch in Hinblick an neue Vorschriften, nach sich ziehen. Die Planung der Entwässerungseinrichtungen erfolgt durch den Straßenplaner. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist ab der Leistungsphase 3 durch den Auftragnehmer (Fachdisziplin Verkehrsanlage, VKA gemäß AIA, Tabelle 2) mittels der BIM - Methode modellbasiert zu erstellen.
Interne Kennung : FG 2884 24 133

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Brunsbüttel
Postleitzahl : 25541
Land, Gliederung (NUTS) : Dithmarschen ( DEF05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 72 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 647520-2024

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 85
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Bearbeitungskonzept BIM
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabeprüfstelle beim LBV.SH -
Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 963 263,48 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 963 263,48 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : V01
Titel : B5 Dreistreifiger Ausbau zwischen Brunsbüttel und Wilster-West, Objektplanung Verkehrsanlagen inkl. BIM
Datum der Auswahl des Gewinners : 19/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 20/03/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 963 263,48 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 861 686,78 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : t:04319884640
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431-988-4542
Fax : +49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer : t:04315992300
Postanschrift : Küterstraße 30
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431-599-2300
Fax : +49 431-599-1510
Internetadresse : http://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE814822748
Postanschrift : Rendsburger Landstraße 196-198
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24113
Land, Gliederung (NUTS) : Rendsburg-Eckernförde ( DEF0B )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : IPP Ing.-ges. Possel u. Partner GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Rendsburger Landstraße 196-198
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24113
Land, Gliederung (NUTS) : DEF0B
Land : Deutschland
Telefon : +49 (431) 649590
Fax : +49 (431) 6495959
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig- Holstein, Standort Lübeck
Registrierungsnummer : 01-1110-39
Postanschrift : Jerusalemsberg 9
Stadt : Lübeck
Postleitzahl : 23568
Land, Gliederung (NUTS) : Lübeck, Kreisfreie Stadt ( DEF03 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 451 3710
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-9002

Offizielle Bezeichnung : Vergabeprüfstelle beim LBV.SH
Registrierungsnummer : t:04313830
Postanschrift : Mercartorstraße 9
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24106
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431 3830
Rollen dieser Organisation :
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-9003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d3df72b2-97a6-4744-8912-ac6e6336a7c8 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/04/2025 09:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00279572-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 84/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/04/2025