Beschreibung
:
Weiterführung der Ausführungen zu den technischen Bestimmungen: Folgende Vorschriften finden Anwendung: DGUV Vorschrift 81, Schulen, oder gleichwertig DGUV Regel 102-601, Branche Schule, oder gleichwertig DGUV Regel 113-018, Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen, oder gleichwertig DGUV Information 202-039, Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen, oder gleichwertig DGUV Information 202-090, Klasse(n) - Räume für Schulen, oder gleichwertig DGUV Information 213-086, Biologische Laboratorien, oder gleichwertig DGUV Information 213-850, Sicheres Arbeiten in Laboratorien, oder gleichwertig RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil I, oder gleichwertig RiSU-KMK, Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht, Teil III, oder gleichwertig Technischen Regeln für Arbeitsstätten, oder gleichwertig Arbeitsstättenverordnung Die Einrichtungsgegenstände müssen folgenden Bestimmungen entsprechen: - BGI / GUV I 850-0 /GUV SI 8070 TRGS 526 / TRBA 100, oder gleichwertig - DIN 58125 "Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen", oder gleichwertig - DIN 31000 "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse", oder gleichwertig - DIN 477 "Gasflaschenventile für Flaschenprüfdrücke bis einschließlich 300 bar ? Ventileingangs- und Ventilausgangsanschlüsse" oder gleichwertig - DIN 4819 "Sicherheitszeichen und Sicherheitsschilder", oder gleichwertig - DIN 12893 "Stativstäbe", oder gleichwertig - DIN 12898 "Schlauchtüllen", oder gleichwertig - DIN 12 899 Teil 2 Laboreinrichtungen: Notduschen-Einrichtungen, Augenduschen. oder gleichwertig - DIN 12912 "Keramische Fliesen für Labortische", oder gleichwertig - DIN 12915 "Einbaubecken", oder gleichwertig - DIN 12916 "Großformatige Labortischplatten aus tonkeramischen Werkstoffen", oder gleichwertig - DIN 12 918 "Teil 1 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 1 Entnahmestellen f. Wasser", oder gleichwertig - DIN 12 918 "Teil 2 Laboreinrichtungen: Laborarmaturen, Teil 2 Entnahmestellen f. Brenngase", oder gleichwertig - DIN EN 349 "Sicherheit von Maschinen - Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen" - DIN EN 1442:2017-08 - "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Ortsbewegliche, wiederbefüllbare, geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas" - DIN EN 1089-3 "Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen-Kennzeichnung" - DIN EN 13792 "Farbkennzeichnung der Laborarmaturen" - DIN EN 13150 "Arbeitstische für Laboratorien Maße, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren" - DIN EN 14175 "Laborabzüge" - DIN EN 14470-1 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten" - DIN EN 14470-2 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 2: Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen" - DIN EN 14727 "Labormöbel Schränke und Regale für Laboratorien" DIN EN 15154-2 "Augenduschen mit Wasseranschluss" - DIN EN 16436-2 "Gummi- und Kunststoff-Schläuche und -Schlauchleitungen mit und ohne Einlage zur Verwendung mit Propan, Butan und deren Gemische in der Gasphase" - DIN EN 1729 "Möbel - Stühle und Tische in Bildungseinrichtungen" - DIN 3537 "Teil 3 Gasabsperrarmaturen bis PN 4", oder gleichwertig - DIN 12 000 "Graphische Symbole und Sicherheitszeichen", oder gleichwertig - DIN 1946-7 "Lüftungstechnische Anlagen in Laboratorien", oder gleichwertig - DVGW- TRGI 2008 "Technische Regeln für Gasinstallation", oder gleichwertig - DVGW Arbeitsblatt G 621, 2009 "Technische Regeln für die Installation von Gasanlagen in Laboratorien", oder gleichwertig - DVFG-TRF 2012 "Technische Regeln Flüssiggas", oder gleichwertig - DIN VDE 0100, Teil 723 "Unterrichtsräume mit Experimentierständen", oder gleichwertig - DIN VDE 0100, Teil 410 "Schutzmaßnahmen, Schutz gegen gefährliche Körperströme", oder gleichwertig - DIN VDE 0100 Teil 540 "Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleich", oder gleichwertig - DIN VDE 0789 Teil 100 "Sicherheitsbestimmungen für energieversorgte Baueinheiten", oder gleichwertig - TRGS 450 "Umgang mit Gefahrstoffen im Schulbereich", oder gleichwertig - Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Eigenunfallversicherung - EUV, oder gleichwertig - Brandschutztechnische Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr, oder gleichwertig - Richtlinien des GUV - Gemeindeunfallversicherungsverband - "Bau und Ausrüstung von Schulen", oder gleichwertig Die weiteren technischen Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Entspricht die angebotene Lieferleistung nicht den genannten technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, hat der Bieter in seinem Angebot der LHP mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. Für Ersatzbeschaffungen ist sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für einen definierten Zeitraum von mindestens 5 Jahren garantiert ist, um die Langlebigkeit der Ausstattung zu fördern und unnötigen Abfall zu vermeiden. Bei einigen Artikeln werden Abweichungen bei den angegebenen Maßen toleriert. Die zulässigen Toleranzen sind in Klammern geschrieben, bspw. "(+/- 10 mm)" und den jeweiligen Produktbeschreibungen im Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter die Einhaltung der Produktanforderungen gemäß dem Leistungsverzeichnis.