Beschreibung
:
Nachweis von mindestens zwei und maximal vier Referenzen über eigenerbrachte Planungsleistungen für Bauvorhaben, davon jeweils mindestens einmal und maximal zweimal im Bereich der Raumakustik sowie der Akustikplanung. Mindestens eine Referenz muss ein Neubauprojekt zum Gegenstand gehabt haben. Mindestanforderungen für die erste Referenz "A.1 - Raumakustik" (Mindestanforderung): -Das Referenzprojekt muss ein Opernbau sein, -Für das Referenzprojekt beauftragte Leistungen müssen innerhalb des Zeitraums von Januar 2005 bis dato (eigen-)erbracht worden sein, -Schwierigkeitsgrad des Projekts = HZ V gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Größe des Projekts ≥ 200 Zuschauerplätze, -Erbringung von Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im Bereich "Raumakustik" gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Das Bauvorhaben muss fertig gestellt und abgenommen sein. Mindestanforderungen für die zweite Referenz "A.2 - Raumakustik": -Das Referenzprojekt muss ein Theater- oder Opernbau, alternativ eine Versammlungsstätte oder Bühnenbau sein, -Für das Referenzprojekt beauftragte Leistungen müssen innerhalb des Zeitraums von Januar 2005 bis dato (eigen-)erbracht worden sein, -Schwierigkeitsgrad des Projekts = HZ V gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Größe des Projekts ≥ 400 Zuschauerplätze, -Erbringung von Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im Bereich "Raumakustik" gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Das Bauvorhaben muss fertig gestellt und abgenommen sein. Die jeweiligen Referenzen werden gem. nachfolgender Kriterien bewertet (Referenz A.1 und A.2; max. 25 Punkte je Referenz / max. 50 Punkte insgesamt): -Leistungsumfang: -akustische Bedarfsermittlung und -planung des Gesamthauses (4 Punkte) -Erstellung eines raumakustischen Konzepts (2 Punkte) -Begleitung eines Wettbewerbsverfahrens inkl. fachspezifischer Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten (2 Punkte) -Anzahl der Zuschauerplätze der Hauptbühne: -≥ 700 (6 Punkte) -> 400 (3 Punkte) -≤ 400 (0 Punkte) -Erbringung der Leistungsphasen LPH 3, 5, 6, 7 und 8 (ggf. in Teilleistungen) im Bereich "Raumakustik" gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare (je 2 Punkt) -Erbringung der Leistung für einen Auftraggeber mit Anwendung des Vergaberechts (1 Punkt) Mindestanforderungen für die Referenzen "Teil B - Akustikplanung" (mindestens eine und max. zwei Referenzen): -Das Referenzprojekt muss ein Theater- oder Opernbau, alternativ eine Versammlungsstätte oder Bühnenbau sein, -Für das Referenzprojekt beauftragte Leistungen müssen innerhalb des Zeitraums von Januar 2005 bis dato (eigen-)erbracht worden sein, -Schwierigkeitsgrad des Projekts = HZ III gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Größe des Projekts ≥ 400 Zuschauerplätze, -Erbringung von Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 im Bereich "Akustikplanung" gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare, -Das Bauvorhaben muss fertig gestellt und abgenommen sein. Die jeweiligen Referenzen für "Teil B - Akustikplanung" werden gem. nachfolgender Kriterien bewertet (Referenz B.1 und B.2; max. 25 Punkte je Referenz / max. 50 Punkte insgesamt): -Leistungsumfang: -akustische Bedarfsermittlung und -planung des Gesamthauses (4 Punkte) -Erstellung eines akustischen Konzepts (2 Punkte) -Begleitung eines Wettbewerbsverfahrens inkl. fachspezifischer Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten (2 Punkte) -Anzahl der Zuschauerplätze: -≥ 700 (6 Punkte) -> 400 (3 Punkte) -≤ 400 (0 Punkte) -Erbringung der Leistungsphasen LPH 3, 5, 6, 7 und 8 (ggf. in Teilleistungen) im Bereich "Raumakustik" gemäß AHO-Heft 44 oder vergleichbare (je 2 Punkt) -Erbringung der Leistung für einen Auftraggeber mit Anwendung des Vergaberechts (1 Punkt) Bitte beachten Sie: Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Insbesondere wird dabei geprüft, ob die Referenzen die vorgesehenen Mindestanforderungen erfüllen. Stufe 3: Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, wird unter diesen geeigneten Bewerbern schließlich anhand der Bewertung der im Teilnahmeformular benannten Referenzen mittels der vorstehend aufgezeigten Punktebewertung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los. Für die Auswahl werden nur die in den Referenzblättern angegebenen Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet.