ZV - Redwitz a.d. Rodach - Neubau Kindergarten Mannsgereuth - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)

Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI) Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1: Anlagegruppen 1, 2, 3 (Maschinentechnik) Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (96 % bzw. 94 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2 HOAI Stufe 2: LPH 3-4 HOAI Stufe …

CPV: 71321000 Ingeniørmæssig projektering af mekaniske og elektriske installationer i bygninger
Henrettelsessted:
ZV - Redwitz a.d. Rodach - Neubau Kindergarten Mannsgereuth - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)
Tildelende organ:
Gemeinde Redwitz a.d. Rodach
Tildelingsnummer:
1200-0452-2025/000660

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Redwitz a.d. Rodach
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Redwitz a.d. Rodach - Neubau Kindergarten Mannsgereuth - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)
Beschreibung : Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 HOAI)
Kennung des Verfahrens : 2d9ddab6-bc4a-47bb-9da2-2b4d5594ab47
Interne Kennung : 1200-0452-2025/000660
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Redwitz an der Rodach
Postleitzahl : 96257
Land, Gliederung (NUTS) : Lichtenfels ( DE24C )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 107 259 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Gemeinde Redwitz a.d. Rodach Kronacher Straße 41 96257 Redwitz a.d. Rodach
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Anlagegruppen 1, 2, 3 (Maschinentechnik)
Beschreibung : Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 1: Anlagegruppen 1, 2, 3 (Maschinentechnik) Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (96 % bzw. 94 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2 HOAI Stufe 2: LPH 3-4 HOAI Stufe 3: LPH 5-7 HOAI Stufe 4: LPH 8-9 HOAI Honorarzone II in allen Anlagengruppen Anrechenbare Kosten (in EUR netto): AG 1: 77.478,99 EUR AG 2: 159.663,87 EUR AG 3: 24.537,82 EUR Besondere Leistungen: LPH 1: Einarbeitung in die Bestandsunterlagen LPH 8: Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Redwitz a.d. Rodach
Postleitzahl : 96257
Land, Gliederung (NUTS) : Lichtenfels ( DE24C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI)

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 69 134,24 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" (10 %)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektleitung und Stellvertretung
Beschreibung : Projektleiter Angabe der verantwortlichen Person für das Projekt, einschließlich einer Darstellung des individuellen beruflichen Werdegangs (z. B. berufliche Stationen, relevante Projekte) sowie der vorhandenen Fachkenntnisse. Zudem ist eine Übersicht über bestehende Projektverpflichtungen und die damit verbundene zeitliche Verfügbarkeit erforderlich. Vertretung der Projektleitung Benennung der Person, die im Vertretungsfall die Projektleitung übernimmt, mit einer Beschreibung des beruflichen Hintergrunds (einschließlich bisheriger Tätigkeiten und relevanter Projekte) sowie einer Einschätzung der fachlichen Qualifikationen und der aktuellen Einbindung in weitere Vorhaben zur Beurteilung der Verfügbarkeit.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam und Aufgabenverteilung
Beschreibung : Vorstellung der vorgesehenen Teammitglieder für die Bearbeitung spezifischer Projektaufgaben, insbesondere für die Bauüberwachung. Dabei ist die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Mitarbeiter sowie deren Beteiligung an weiteren Projekten darzulegen. Zudem soll eine Übersicht über die geplante Aufgabenzuweisung innerhalb des Teams erfolgen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Präsenz und Erreichbarkeit
Beschreibung : Darstellung und Erläuterung der Möglichkeiten zur kurzfristigen Präsenz am Projektstandort sowohl während der Planungs- als auch der Ausführungsphase. Darstellung der Kommunikationswege mit dem Auftraggeber sowie den weiteren Planungsbeteiligten. Beschreibung der Organisation der Bauleitung sowie Sicherstellung der erforderlichen Präsenz vor Ort.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Maßnahmen zur Ablauforganisation im Projektteam und mit den Planungsbeteiligten, Qualitätssicherung, Kostensicherung und -optimierung sowie Terminsicherung
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gestalterische und funktionale Umsetzung
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Nachhaltigkeit
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Honorarangebot für Grundleistungen und Besondere Leistungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Anlagegruppen 4, 5 (Elektrotechnik)
Beschreibung : Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Los 2: Anlagegruppen 4, 5 (Elektrotechnik) Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (96 % bzw. 94 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1-2 HOAI Stufe 2: LPH 3-4 HOAI Stufe 3: LPH 5-7 HOAI Stufe 4: LPH 8-9 HOAI Honorarzone II in allen Anlagengruppen Anrechenbare Kosten (in EUR netto): AG 4: 121.848,74 EUR AG 5: 19.411,76 EUR Besondere Leistungen: LPH 1: Einarbeitung in die Bestandsunterlagen LPH 8: Mitwirkung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Stufenweise Beauftragung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Redwitz a.d.Rodach
Postleitzahl : 96257
Land, Gliederung (NUTS) : Lichtenfels ( DE24C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 3 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 4 (LPH 8-9 HOAI)

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 38 125,21 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" (10 %)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektleitung und Stellvertretung
Beschreibung : Projektleiter Angabe der verantwortlichen Person für das Projekt, einschließlich einer Darstellung des individuellen beruflichen Werdegangs (z. B. berufliche Stationen, relevante Projekte) sowie der vorhandenen Fachkenntnisse. Zudem ist eine Übersicht über bestehende Projektverpflichtungen und die damit verbundene zeitliche Verfügbarkeit erforderlich. Vertretung der Projektleitung Benennung der Person, die im Vertretungsfall die Projektleitung übernimmt, mit einer Beschreibung des beruflichen Hintergrunds (einschließlich bisheriger Tätigkeiten und relevanter Projekte) sowie einer Einschätzung der fachlichen Qualifikationen und der aktuellen Einbindung in weitere Vorhaben zur Beurteilung der Verfügbarkeit.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam und Aufgabenverteilung
Beschreibung : Vorstellung der vorgesehenen Teammitglieder für die Bearbeitung spezifischer Projektaufgaben, insbesondere für die Bauüberwachung. Dabei ist die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Mitarbeiter sowie deren Beteiligung an weiteren Projekten darzulegen. Zudem soll eine Übersicht über die geplante Aufgabenzuweisung innerhalb des Teams erfolgen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Präsenz und Erreichbarkeit
Beschreibung : Darstellung und Erläuterung der Möglichkeiten zur kurzfristigen Präsenz am Projektstandort sowohl während der Planungs- als auch der Ausführungsphase. Darstellung der Kommunikationswege mit dem Auftraggeber sowie den weiteren Planungsbeteiligten. Beschreibung der Organisation der Bauleitung sowie Sicherstellung der erforderlichen Präsenz vor Ort.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Maßnahmen zur Ablauforganisation im Projektteam und mit den Planungsbeteiligten, Qualitätssicherung, Kostensicherung und -optimierung sowie Terminsicherung
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gestalterische und funktionale Umsetzung
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Nachhaltigkeit
Beschreibung : Erläuterung des Vorgehens bei der Bewältigung anspruchsvoller fachlicher Herausforderungen anhand praxisnaher Beispiele. Die Darstellung erfolgt in direktem Bezug auf den ausgeschriebenen Auftrag und basiert auf realisierten Bauprojekten mit vergleichbaren Anforderungen. Zur Verdeutlichung der Arbeitsweise können unterstützende Visualisierungen wie Zeichnungen, Skizzen, Diagramme oder Tabellen eingebunden werden. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Darstellung von Lösungsansätzen und möglichen Herangehensweisen in den relevanten Fachbereichen, die im Rahmen des Projekts zur Anwendung kommen sollen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Honorarangebot für Grundleistungen und Besondere Leistungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Berndorfer GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 29/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Berndorfer GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 29/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Redwitz a.d. Rodach
Registrierungsnummer : t:0957462240
Postanschrift : Kronacher Straße 41
Stadt : Redwitz a.d.Rodach
Postleitzahl : 96257
Land, Gliederung (NUTS) : Lichtenfels ( DE24C )
Land : Deutschland
Telefon : +49 957462240
Internetadresse : https://www.redwitz.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200- 50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002- 61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berndorfer GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE132454679
Postanschrift : Mittelstraße 3
Stadt : Kronach
Postleitzahl : 96317
Land, Gliederung (NUTS) : Kronach ( DE24A )
Land : Deutschland
Telefon : +49 926194018
Fax : +49 926194019
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d8fcb8b3-e9be-47e4-92da-2600c39cdb86 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/09/2025 09:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00642906-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 188/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/10/2025