Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim

Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linien …

CPV: 60112000 Offentlig vejtransport
Henrettelsessted:
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim
Tildelende organ:
Landkreis Traunstein
Tildelingsnummer:
Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linien 9505, 9509 und 9520

1. Zuständige Behörde

1.1 Zuständige Behörde

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Traunstein
Rechtsform der zuständigen Behörde : Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim
Beschreibung : Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linien 9505, 9509 und 9520 zu vergeben. Die ÖDA sollen für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf den Linien 9505, 9509 und 9520 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. Die ÖDA beziehen sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linien 9505, 9509 und 9520
Verfahrensart : Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : A. Hinweis zum Verfahren: Der Landkreis Traunstein kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG): Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt 2.1) ausgelöst. Der Betrieb der Verkehre ist zu dem in Abschnitt 5.1.3 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den Verkehrsdienst hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich sind. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für die Linien 9505, 9509 und 9520 im Landkreis Traunstein bzw. im Landkreis Rosenheim" des Landkreises Traunstein (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus den jeweils geltenden Nahverkehrsplänen des Landkreises. Das Ergänzende Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für die Linien 9505, 9509 und 9520 im Landkreis Traunstein bzw. im Landkreis Rosenheim“ (einschließlich seiner Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.traunstein.com/ausschreibungen/sonstige-ausschreibungen Das ergänzende Dokument sowie die jeweils geltende Nahverkehrsplanung enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden und umzusetzen sind. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
Rechtsgrundlage :
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim
Beschreibung : Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9505 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9505 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 273.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9505

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Traunstein
Postleitzahl : 83278
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 13/12/2030

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Traunstein -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein
Beschreibung : Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9509 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9509 im Landkreis Traunstein gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 234.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9509

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Traunstein
Postleitzahl : 83278
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 13/12/2030

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Traunstein -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im straßengebundenen Personennahverkehr im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim
Beschreibung : Der Landkreis Traunstein beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für die Linie 9520 zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 5 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Linie 9520 im Landkreis Traunstein und im Landkreis Rosenheim gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 195.000 Fahrzeugkilometern pro Jahr (aktueller Planungsstand). Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG verfügen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
Interne Kennung : Vorabbekanntmachung und Vergabe für die Verkehrsleistung der Linie 9520

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Traunstein
Postleitzahl : 83278
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags

Datum des Beginns : 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit : 13/12/2030

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Traunstein -

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Traunstein
Registrierungsnummer : DE 21M Traunstein
Abteilung : Mobilität
Postanschrift : Papst-Benedikt-XVI. Platz
Stadt : Traunstein
Postleitzahl : 83278
Land, Gliederung (NUTS) : Traunstein ( DE21M )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Marko Just
Telefon : +4986158659
Fax : +49861589659
Internetadresse : www.traunstein.com
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 77c1258e-936a-4de5-9d6d-226c76a9bf37 - 02
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung : T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/04/2025 13:29 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00277680-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 84/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/04/2025