Beschreibung
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Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Mindestreferenz "Verkehrsanlagen": Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen (Straße / Parkplätze / Wege und Straßenbeleuchtung) nach § 47 HOAI für die Erschließung eines Baugebiets mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 350.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2020) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Mindestreferenz "Ingenieurbauwerk": Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Objektplanungsleistungen, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerk nach § 43 HOAI für die Erschließung eines Baugebiets mit anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 300 bis 400 von mindestens EUR 500.000,- netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Fertigstellung (Abnahme) muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2020) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Herstellkosten in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Ferner kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr als jeweils einer Mindestreferenz im Bereich "Verkehrsanlagen" und "Ingenieurbauwerk" ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 23 bzw. 24) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz im Bereich "Verkehrsanlagen" sowie "Ingenieurbauwerk" herangezogen. Es können maximal 11 Punkte erzielt werden (im Bereich "Verkehrsanlagen" maximal 4 Punkte, im Bereich "Ingenieurbauwerk" maximal 7 Punkte"). Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: Referenz "Verkehrsanlagen" - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: ab dem 01.01.2022 und vor dem 01.01.2023: 1 Punkt ab dem 01.01.2023 und vor dem 01.01.2024: 2 Punkte ab dem 01.01.2024: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt, nach folgender Maßgabe: Positives Schreiben des AG liegt vor 1 Punkt Referenz "Ingenieurbauwerk" - Bewertet wird die Art des Ingenieurbauwerks, für welche die Generalplanungsleistungen erbracht wurden, nach folgender Maßgabe: Errichtung eines Ingenieurbauwerks, aber kein Rückhaltebecken: 0 Punkte Errichtung eines Rückhaltebeckens: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: ab dem 01.01.2022 und vor dem 01.01.2023: 1 Punkt ab dem 01.01.2023 und vor dem 01.01.2024: 2 Punkte ab dem 01.01.2024: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt, nach folgender Maßgabe: Positives Schreiben des AG liegt vor 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.