Zusätzliche Informationen
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Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“, der „Referenzbescheinigung“ und den geforderten und eingereichten Anlagen. 1. Die Eignungskriterien des Formblatts L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ müssen er-füllt sein bzw. die entsprechend geforderten Angaben erfolgt sein. 2. Die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes geforderten Unterlagen müssen vorliegen: Formblatt L124 l Eigenerklärung zur Eignung incl. der geforderten Anlagen Formblatt L234 Bewerbergemeinschaft * Formblatt L235 Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen1* Formblatt L236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen1* Eigenerklärung Russland-Sanktionen Formblatt L2496 Schutzerklärung Scientology Referenzbescheinigung für zwei Referenzen wie unter 3. beschrieben Nachweis Zertifikat Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig*2 Versicherungsnachweis - Bestätigung der Versicherung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung / Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall: 5.000.000,- € für Personenschäden; 3.000.000,- € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden inkl. Obhuts-, Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden) Pauschal (umfasst auch Schäden durch Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen) Kopie Handelsregisterauszug Kopie Gewerbeerlaubnis Formular Auskunft Wettbewerbsregister (Abfrage erfolgt durch die Vergabestelle) Fragebogen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung von zwei Krankenkassen – nicht älter als drei Monate Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts – nicht älter als drei Monate Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft – nicht älter als drei Monate Führungszeugnis Geschäftsführung / Inhaber bzw. Auszug aus dem Gewerbezentralregister – nicht älter als drei Monate Dürfen keine Einträge enthalten in Bezug auf die geforderte Eignung und Zuverlässigkeit. HINWEISE: Sofern Einzelne Formblätter nicht zutreffen – bitte mit Vermerk „Nicht zutreffend“ ebenfalls beifügen. Für Bieter, die in der Bieterdatenbank PQ-VOL eingetragen sind, genügt zum Nachweis der Eignung eine Kopie des Zertifikats. Weichen die o. a. Erklärungen von den in der PQ-VOLDatenbank hinterlegten Erklärungen inhaltlich ab, sind zwin-gend die Erklärungen der Anlagen zu verwenden. 3. Es müssen zwei vergleichbare Referenzen zum Unternehmen/zur Aufgabenstellung benannt sein. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind. • Referenzen dürfen nicht älter sein als drei Jahre, d.h. Referenz- / Leistungszeitraum ab 01.01.2022 • Durchführung vergleichbarer Projekte: Kontrollgänge, Bestreifung einer Liegenschaft vergleichbarer Größe 365 Tage im Jahr 4. Qualität der erbrachten Leistungen Die Qualität der erbrachten Leistung ist über beigefügte Referenzbescheinigung bei den Referenzgebern entsprechend abzufragen. Die durch den Referenzgeber gegengezeichnete Be-stätigung ist als Scan mit den Bewerbungsunterlagen über die Bieterplattform einzureichen. Die Nachforderung der Originalbestätigung behält sich die Vergabestelle vor. Die Qualität kann durch die Referenzgeber wie folgt bewertet werden: 1 Sehr gut, die Umsetzung erfolgte stets anforderungsgemäß und beanstandungsfrei. (5 Punkte) 2 Gut, die Umsetzung erfolgte im Wesentlichen anforderungsgemäß mit nur geringen Beanstandungen. (4 Punkte) 3 Befriedigend, die Umsetzung erfolgte überwiegend anforderungsgemäß mit mehrfa-chen Beanstandungen. (3 Punkte) 4 Ausreichend, die Umsetzung erfolgte nur zum Teil anforderungsgemäß mit erheblichen Beanstandungen. (2 Punkte) 5 Mangelhaft, die Umsetzung erfolgte nur zu einem geringen Teil anforderungsgemäß mit schweren und wiederkehrenden Beanstandungen. (1 Punkt) 6 Ungenügend, die Umsetzung erfolgte insgesamt nicht anforderungsgemäß. (0 Punkte) Prüfung und Wertung der Eignung - Vollständige Vorlage der Unterlagen gem. der Punkte 1 bis 3 bei Abgabe des Angebotes – die Nichtvorlage der Unterlagen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. - Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien gem. Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung (L124) – ein Vorliegen von Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren - Erfüllung der Anforderungen Referenzbescheinigungen – eine Nichterfüllung der benannten Referenzkriterien in einer oder mehreren Referenzen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. - Wertung Referenzen Pro Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden. Referenz 1 Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss: 12 Punkte Werden keine 12 Punkte bei Referenz 1 erzielt bzw. Einzelpunkte mit ausreichend oder schlechter bewertet, wird das Angebot als nicht geeignet bewertet. Referenz 2 Mindestpunktzahl, die erreicht werden muss: 12 Punkte Werden keine 12 Punkte bei Referenz 2 erzielt bzw. Einzelpunkte mit ausreichend oder schlechter bewertet, wird das Angebot als nicht geeignet bewertet. Sofern ein Bieter einen Unterauftragnehmer (s.a. L235 – Formblatt ist dann ebenfalls vollständig ausgefüllt, incl. Namen des Unternehmen den Teilnahmeantragsunterlagen beizufügen!) beauftragt oder eine Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (s.a. Anlage L1314 bzw. L234 Formblatt ist dann ebenfalls vollständig ausgefüllt, incl. Namen des Unternehmen den Teilnahmeantragsunterlagen beizufügen!) bildet, gilt für jeden Unterauftragnehmer bzw. jeden Teilnehmer an der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft die gleiche Eignungsprüfung wie für den einzelnen Bieter. Bei fehlender Eignung der Unterauftragnehmer bzw. der einzelnen Teilnehmer der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft ist der Teilnahmeantrag des Bieters auszuschließen. 2 Zertifikate) Verlangt der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass Bewerber oder Bieter bestimmte Normen der Qualitätssicherung erfüllen, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so bezieht sich der öffentliche Auftraggeber auf Qualitätssicherungssysteme, die 1. den einschlägigen europäischen Normen genügen und 2. von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen."