Beschreibung
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Die Schule für Strategische Aufklärung (SchStratAufklBw) ist die zentrale Ausbildungseinrichtung im MilOrgBer Cyber- und Informationsraum (CIR) für die Domäne Wirkung im CIR und das Militärische Nachrichtenwesen (MilNW) in der Domäne Aufklärung in allen Dimensionen. Auf der Liegenschaft fehlen Lehrgangsräume in einem nach außen abgesicherten, abgeschirmten und abhörsicheren Bereich, in denen unter Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften der Betrieb, die Verarbeitung und der Umgang mit Verschlusssachen (VS) bis VS-GEHEIM Schutzwort / NATO-Secret ausgebildet werden kann. Weiterhin sind für das im Sperrzonenbereich eingesetzte Stammpersonal Büro-, Vorbereitungs- und Besprechungsräume sowie Räume zur Durchführung von Arbeits- und Fachtagungen notwendig. Die Unterbringung der DFmA-Flächen in den Bestandsgebäuden auf der Liegenschaft ist aufgrund der hohen Sicherheitsanforderung nicht möglich. Der Neubau eines DFmA-Sperrzonenlehrsaalgebäudes ist erforderlich. +++++ Es handelt sich um ein Bauvorhaben des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) in der militärischen Liegenschaft Schule für Strategische Aufklärung in Flensburg. +++++ In dem Gebäude sollen u. a. Lehrgangs-, Büro-, Besprechungs- und Tagungsräume untergebracht werden. Bei der Planung sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an nach außen abgesicherte (Zutrittskontrolle, Einbruchmeldeanlage, technische Absicherung der einzelnen Räume, vorbeugender Sabotageschutz), abgeschirmte und abhörgesicherte Bereiche durch Umsetzung der MAD-Anforderungen und Anwendung der BSI-Richtlinien zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 teilweise HOAI soll für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-6 und 8), Brandschutz und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik) an einen Generalplaner inklusive der Aufstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung des Gebäudes beauftragt werden. Die funktionale Leistungsbeschreibung soll als Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe an einen Totalunternehmer zur Erstellung des Gebäudes in Modulbauweise dienen. Die Leistungsphase 4 wird durch den Totalunternehmer erbracht. Die Leistungsphasen 6 und 7 umfassen die Vorbereitung, Erstellung und Zusammenfassung der Vergabeunterlagen bis hin zur Mitwirkung der Auftragserteilung an einen Totalunternehmer mit Formulierung eines Vergabevorschlags. Im Rahmen der Leistungsphase 8 ist die Qualitätssicherung und Begleitung des Totalunternehmers durch den Generalplaner sicherzustellen. Dies ist im Rahmen der Leistungsphase 8 unter anderem durch regelmäßige Baustellenbegehungen während der Bauzeit zu gewährleisten. +++++ Die Baumaßnahme ist in VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft. Die Einstufung beschränkt sich auf die Bauunterlagen und darüber hinaus auf Pläne und Unterlagen, aus denen Angaben über den Standort auf der Liegenschaft und den Verwendungszweck der Baumaßnahme sowie benachbarter Einrichtungen hervorgehen. Alle sonstigen Pläne und Planungsphasen sind, sofern sie anonymisiert sind und der Zweck der einzelnen Räume und Abschnitte nicht erkennbar ist, nicht eingestuft (offen). +++++ Die bauliche Ausführung der Gewerke Elektro, IT, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima und Gebäudeautomation ist in VS-Vertraulich eingestuft. Die Planung auch dieser Gewerke bleibt weiterhin bis einschließlich zur Ausführungsplanung in VS-NfD eingestuft. +++++ Die eingesetzten Fachkräfte der Gewerke, die unmittelbar mit dem Einbau der Gebäudetechnik betraut sind (Elektro, IT, Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima, Gebäudeautomation) müssen gem. +++++ Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eine SÜ-Ü2 (VS) gem. A-1130/3 Nr. 2413 vorweisen und nach den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen für solch eine Tätigkeit zugelassen sein (siehe §35 SÜG, §10 (4) 4 und Verschlusssachenanweisung (VSA)). Die Einleitung der SÜ-Ü2 (VS), sowie die Zulassung der Tätigkeit gem. siehe §35 SÜG, §10 (4) 4 und Verschlusssachenanweisung (VSA) erfolgt über den SiBe des AusbZ CIR ASt Flensburg. Gem. der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu- / Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ (2022) muss der Neubau dem Standard „EffizienzgebäudeBund 40“ (EGB40) entsprechen. +++++ Leistungsumfang des Generalplaners: In diesem Verfahren werden Leistungen für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-6 und 8), Brandschutz und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik, Bauakustik) beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den genannten Leistungen nur einen Teil zu vergeben. Die Honorierung erfolgt gemäß HOAI. +++++ Kosten: Die vorläufige Kostenermittlung für die Kostengruppen 200 bis 700 (ohne KG 710 – 740) beläuft sich auf 65.376.000,00 € brutto (ohne Baupreissteigerung und Risikokosten). Diese verteilen sich wie folgt: KG 200: 2.242.000 € +++++ KG 300: 32.228.000 € +++++ KG 400: 23.817.000 € +++++ KG 500: 5.324.000 € +++++ KG 600: 1.120.000 € +++++ KG 750 – 790: 645.000 € +++++ Termine: Geplanter Zeitraum der Projektumsetzung: Vorlage FPU: 03/2026 ++++ Baubeginn: 09/2026 ++++ Ende Bauzeit: 03/2029