Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Objektplanung gem. HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 einschließlich Besonderer Leistungen Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume Beschreibung: Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt in der Schwimmhalle die technische Gebäudeausrüstung samt der Schwimmbadtechnik auf Stand der Technik zu bringen und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Ziel soll es sein, den Energieverbrauch für …

CPV: 71000000 Arkitekt-, konstruktions-, ingeniør- og inspektionsvirksomhed
Henrettelsessted:
Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Tildelende organ:
Gemeinde Barsbüttel
Tildelingsnummer:
FG 2884 25 041

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Barsbüttel
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Beschreibung : Objektplanung gem. HOAI § 34 Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 einschließlich Besonderer Leistungen
Kennung des Verfahrens : 5ca5cb40-da95-42fd-80e6-4bfce7780410
Vorherige Bekanntmachung : 163313-2025
Interne Kennung : FG 2884 25 041
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Barsbüttel
Postleitzahl : 22885
Land, Gliederung (NUTS) : Stormarn ( DEF0F )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Beschreibung : Sanierung Schwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume Beschreibung: Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt in der Schwimmhalle die technische Gebäudeausrüstung samt der Schwimmbadtechnik auf Stand der Technik zu bringen und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Ziel soll es sein, den Energieverbrauch für den Betrieb des Schwimmbades, bei gleichbleibender Nutzung, zu senken, sowie die Atraktivität des Schwimmbades auf ein höheres Niveau zu heben. Hierbei sollen verschiedene alternative Energien für die Bereitstellung der Primärenergie untersucht werden. Auch die Schwimmbadtechnik soll modernisiert und energiesparender betrieben werden. Weiter soll das Betreiben über eine digitale Nutzeroberfläche erfolgen. Konkretere Beschreibungen befinden sich in den Vergabeunterlagen / Informatiosunterlagen / Projektbeschreibung. Die geschätzten Baukosten betragen für die Kostengruppe 300 netto 2.424.000,- € und für die Kostengruppe 400 netto 4.000.000,- €. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen gem. HOAI § 34 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1- 9 einschließlich Besonderer Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Interne Kennung : FG 2884 25 041

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Barsbüttel
Postleitzahl : 22885
Land, Gliederung (NUTS) : Stormarn ( DEF0F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2032

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 531 505 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 163313-2025
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Gesamthonorar
Beschreibung : Gesamthonorar
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Qualität
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 80
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6

8. Organisationen

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : t:04319884640
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431-988-4542
Fax : +49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer : t:04315992300
Postanschrift : Küterstraße 30
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24103
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 431-599-2300
Fax : +49 431-599-1510
Internetadresse : http://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Barsbüttel
Registrierungsnummer : t:040670700
Postanschrift : Stiefenhoferplatz 1
Stadt : Barsbüttel
Postleitzahl : 22885
Land, Gliederung (NUTS) : Stormarn ( DEF0F )
Land : Deutschland
Telefon : +49 40 670720
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 469fe113-5dd7-4911-89e3-3ec320c20c17 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/06/2025 11:25 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00357238-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 105/2025
Datum der Veröffentlichung : 03/06/2025