Planungsleistungen Kita Dockweiler

Gegenstand dieses Vertrages sind Planungsleistungen der Objektplanung, Freianlagenplanung und Technischen Ausrüstung nach der HOAI 2021 für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte …

CPV: 71240000 Arkitekt-, ingeniør- og planlægningsvirksomhed
Henrettelsessted:
Planungsleistungen Kita Dockweiler
Tildelende organ:
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Tildelingsnummer:
E45225978

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Planungsleistungen Kita Dockweiler
Beschreibung : Gegenstand dieses Vertrages sind Planungsleistungen der Objektplanung, Freianlagenplanung und Technischen Ausrüstung nach der HOAI 2021 für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8.
Kennung des Verfahrens : 173f3b4a-f72a-429f-9eef-544a023f165f
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Objekt- und Freiflächenplanung - Los 1
Beschreibung : Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8, sowie die zu der Kindertagesstätte erforderlichen Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Die Vor- und Nachteile gegenüber einer eingeschossigen Bauweise, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, sollen dargestellt werden. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Die Vergabe umfasst grundsätzlich die Planung einer Frischkostküche für bis zu 90 Mittagessen täglich, die detaillierte Küchenplanung wird in Los 2 optional angefragt. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.
Interne Kennung : E45225978 - Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dockweiler
Postleitzahl : 54552
Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 28 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Referenzen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzepte
Beschreibung : Konzepte
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Reaktion auf Fragen
Beschreibung : Reaktion auf Fragen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Verbandsgemeindeverwaltung Daun

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : HLS - Technische Ausrüstung - Los 2
Beschreibung : Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 (Anschluss von Fernwärme) – Los 2. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.
Interne Kennung : E45225978 - Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dockweiler
Postleitzahl : 54552
Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 28 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Referenzen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzepte
Beschreibung : Konzepte
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 45
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Reaktion auf Fragen
Beschreibung : Reaktion auf Fragen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : ELT - Technische Ausrüstung - Los 3
Beschreibung : Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 7.1 und 7.2 und optional 6, – Los 3 – falls eine Aufzugsplanung in Betracht kommt und diese nicht dem Objektplaner übertragen wird (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.
Interne Kennung : E45225978 - Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dockweiler
Postleitzahl : 54552
Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 28 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Honorar
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 35
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Referenzen
Beschreibung : Referenzen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Konzepte
Beschreibung : Konzepte
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 45
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Reaktion auf Fragen
Beschreibung : Reaktion auf Fragen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Verbandsgemeindeverwaltung Daun -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Verbandsgemeindeverwaltung Daun

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Bollinger + Eltze Architekten Partnerschaft mbB
Angebot :
Kennung des Angebots : Objektplanung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Objektplanung
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Verbandsgemeindeverwaltung Daun

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ing.-Büro für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure
Angebot :
Kennung des Angebots : TGA - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TGA - Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ing.-Büro für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure
Angebot :
Kennung des Angebots : TGA - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TGA - Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners : 25/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 07/04/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Verbandsgemeindeverwaltung Daun

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Registrierungsnummer : 072335001000-001-52
Postanschrift : Leopoldstr. 29
Stadt : Daun
Postleitzahl : 54550
Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland
Telefon : 06592 939-0
Fax : 06592 939-200
Internetadresse : http://www.daun.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : 07-0001801100000-05
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49613116-2234
Fax : +49613116-2113
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Bollinger + Eltze Architekten Partnerschaft mbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : USt.-ID: 11/217/5853/1174
Postanschrift : Unter den Dolomiten 28
Stadt : Gerolstein
Postleitzahl : 54568
Land, Gliederung (NUTS) : Vulkaneifel ( DEB24 )
Land : Deutschland
Telefon : +4965919848-91
Fax : +4965919848-92
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Ing.-Büro für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : USt.-ID: DE321270371
Postanschrift : Moselstraße 22
Stadt : Salmtal
Postleitzahl : 54528
Land, Gliederung (NUTS) : Bernkastel-Wittlich ( DEB22 )
Land : Deutschland
Telefon : +4906578 9825-0
Fax : +4906578 9825-25
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002 LOT-0003

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b6650443-5ae4-4f3b-a3dd-1bdccdca0740 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/05/2025 10:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00333916-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 99/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/05/2025