Beschreibung
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Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen. c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten. d) Anwendungsbetreuung aa) Hausbesuche Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten. bb) Schulungen i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege" und "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" zu sein. zu sein. ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden. e) Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen ) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mit folgenden Leistungen sicher: - Bereitstellen einer Rufbereitschaft bei Fragen des AG zu den vom AN gelieferten Produkten. - Sicherstellung, dass die Fragen des AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Frage beim AN durch die Rufbereitschaft des AN beantwortet werden, soweit sich die Frage ohne ein Hausbesuch beim AG beantworten lässt. - Sollte sich die jeweilige Frage des AG erst nach einem Hausbesuch beim AG beantworten lassen, hat ein Anwendungsberater des AN den jeweiligen Wohnbereich des jeweiligen Hauses des AG spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN aufzusuchen und die Frage spätestens 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN zu beantworten. f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein (Internetshop). Weiter muss dem AG über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle sowie eine Erfassung der Wohnbereichsstruktur und der dortigen Bewohner möglich sein. Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.