MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten

Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 …

CPV: 33000000 Medicinsk udstyr, lægemidler og produkter til personlig pleje, 33141000 Medicinske forbrugsvarer af ikke-kemisk natur til engangsbrug og hæmatologiske forbrugsvarer, 33141620 Medicinske procedure- og samlepakker, 33141621 Inkontinenssæt
Frist:
11. marts 2025 10:00
Type af frist:
Afgivelse af et tilbuddet
Henrettelsessted:
MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Tildelende organ:
MÜNCHENSTIFT GmbH
Tildelingsnummer:
115462019

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Beschreibung : Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Kennung des Verfahrens : 58c2124e-12e6-46a8-8786-be1ad72ffe7d
Interne Kennung : 115462019
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33141621 Inkontinenzsätze
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141000 Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141620 Sanitätspacks

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 3. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 4. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München 5. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 6. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 7. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 8. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München 9. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5B4L
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrugsbekämpfung : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Entrichtung von Steuern : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Beschreibung : Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen. c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten. d) Anwendungsbetreuung aa) Hausbesuche Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten. bb) Schulungen i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege" und "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" zu sein. zu sein. ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden. e) Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen ) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mit folgenden Leistungen sicher: - Bereitstellen einer Rufbereitschaft bei Fragen des AG zu den vom AN gelieferten Produkten. - Sicherstellung, dass die Fragen des AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Frage beim AN durch die Rufbereitschaft des AN beantwortet werden, soweit sich die Frage ohne ein Hausbesuch beim AG beantworten lässt. - Sollte sich die jeweilige Frage des AG erst nach einem Hausbesuch beim AG beantworten lassen, hat ein Anwendungsberater des AN den jeweiligen Wohnbereich des jeweiligen Hauses des AG spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN aufzusuchen und die Frage spätestens 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN zu beantworten. f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein (Internetshop). Weiter muss dem AG über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle sowie eine Erfassung der Wohnbereichsstruktur und der dortigen Bewohner möglich sein. Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 115462019

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33141621 Inkontinenzsätze
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141000 Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141620 Sanitätspacks

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 3. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 4. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München 5. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 6. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 7. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 8. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München 9. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Implementierungsphase beginnt am 01.05.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.05.2025 erteilt wird. In diesem Fall endet die Implementierungsphase am 30.06.2025, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (die übrigen vertraglichen Leistungen werden in diesen BVB auch als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.07.2025 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.05.2025 erteilt wurde, beginnt die 2-monatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Sollte der AN Vertragspartner des mit dem AG am 20.01.2023 geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Inkontinenzprodukten sein, entfällt die Implementierungsphase. Der Vertrag endet zwei Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Der AG kann diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : I. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : II. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : III. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : IV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Beschreibung : IV. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : V. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung : Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : VI. Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Umsatzsteueridentifikationsnummer
Beschreibung : Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Bieters. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist neben der jeweiligen Umsatzsteueridentifikationsnummer des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft auch der Name des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft anzugeben, damit der Vergabestelle eine eindeutige Zuordnung möglich ist:
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : VI. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Inkontinenzprodukten)
Beschreibung : Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten), jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von Inkontinenzprodukten).
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : VII. Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung : Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft - mit einer Deckungssumme von mindestens - 2.000.000,00 EUR für Personenschäden, - 1.500.000,00 EUR für Sachschäden, - und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden, - wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter /die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : VIII. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2022-2024)
Beschreibung : Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2022-2024) ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : IX. Referenzen
Beschreibung : Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei (3) und maximal fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbracht wurden. Jeweils mit Angabe: - bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat, - der Beschreibung der Referenz, - des Auftragswerts, - des Zeitraums der Leistungserbringung, - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Eine Referenz ist geeignet, wenn - Gegenstand der Referenz entweder eine Anlieferung von mehreren Häusern des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln und/oder eine dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers, - Gegenstand der Referenz die Anwendungsbetreuung ist: Der Bieter/das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft muss im Rahmen der Referenz den Einsatz der gelieferten Inkontinenzartikeln kontrolliert und das im Rahmen der Kontrollen ermittelte Optimierungspotential dem Referenzauftraggeber in einer Weise mitgeteilt haben, dass dieser den Einsatz der Inkontinenzartikel verbessern konnte, - der Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 6 Monate betragen hat, - und die referenzgegenständliche Leistung aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz die dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers mit Inkontinenzartikeln gewesen ist; als dezentrale Anlieferung des Referenzauftraggebers gilt die Anlieferung von Inkontinenzartikeln an mehrere Anlieferstellen (z.B. Wohnbereiche, Stationen, Abteilungen) in einem Haus des Referenzauftraggebers. Mindestanforderung ist weiter, dass Gegenstand mindestens einer Referenz der Einsatz eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystems gewesen ist. Über dieses System muss dem Referenzauftraggeber u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom Bieter/vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte möglich gewesen sein (Internetshop). Weiter muss dem Referenzauftraggeber über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle möglich gewesen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als 5 Referenzen einreichen, werden nur die ersten 5 Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 5 Referenzen benannt werden. Besonderer Hinweis zu "Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse": Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der geforderten personenbezogenen Daten für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens ohne Erforderlichkeit einer individuellen Einwilligung unter die gesetzlichen Erlaubnistatbestände nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO fällt. Fehlen solche geforderten Angaben, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : X. Vorlage gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff.
Beschreibung : Der Bieter hat eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff. von einer akkreditierten Stelle i.S.v. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV vorzulegen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige, gültige Zertifizierung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Der Bieter muss die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachweisen. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Zertifizierung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : XI. EG-Konformitätserklärung
Beschreibung : Vorlage einer gültigen EG-Konformitätserklärung nach der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die EG-Konformitätserklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : XII. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Beschreibung : Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags es unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Angebot sind der Leistungsbereich sowie Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführende Teilleistungen zu benennen sowie auf Verlangen des Auftraggebers die Namen/Firmen, Kontaktdaten und den gesetzlichen Vertreter der Unternehmen. Den Bietern steht es frei, bereits mit Angebotsabgabe die Unterauftragnehmer zu benennen. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer müssen benannt werden.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : XIII. Eigenerklärung zur Interessenskollision
Beschreibung : Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie keine Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 28/02/2025 23:59 +01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5B4L/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 11/03/2025 10:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 11/03/2025 10:00 +01:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MÜNCHENSTIFT GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : MÜNCHENSTIFT GmbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Registrierungsnummer : DE190458405
Postanschrift : Kirchseeoner Str. 3
Stadt : München
Postleitzahl : 81669
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentraler Einkauf
Telefon : +49 89 62020 300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3ab5e92f-3e5b-49cc-a42b-be6d119411aa - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/02/2025 22:02 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00088728-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 28/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/02/2025