Beschreibung
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Die Stadt Königsbrunn schreibt die Fassadenplanung nach dem Leistungsbild AHO Nr. 28 für das Forum Königsbrunn stufenweise aus. Gegenstand der Planung sind die Sanierung der zu erhaltenden Bestandsgebäude der früheren Königstherme in Königsbrunn mit ergänzenden Neubauteilen. Die Fachplanung Fassadentechnik soll auf der Vorplanung des Forum Königsbrunn aufbauen, die aktuell von den bereits beauftragten Objekt- und Fachplanern erarbeitet und bis zum Leistungsbeginn des Fassadenplaners vorliegen wird. Die Beauftragung der Fassadenplanung erfolgt stufenweise Stufe 1: Leistungsstufe 1 (LS) mit - LS 1.1: Definieren der Aufgabenstellung in Zusammenarbeit mit dem Objektplaner - LS 1.2: Beratung bei der Erarbeitung des Planungskonzeptes. Stufe 2: Leistungsstufe 2 mit - LS 2.1 Zeichnerische Darstellung der Leitdetails - LS 2.2 Erstellung der Konstruktionsbeschreibungen - LS 2.3 Beratung bei der Bewertung der Angebote - LS 2.4 Planprüfung. Die mit den Stufen beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag Fachingenieurleistungen für die Fassadentechnik und Kap. 3 der AHO Nr. 28. Neben der Leistungen nach Kap. 3 der AHO Nr. 28 wird eine Reihe Optionaler Leistungen beauftragt, die sich aus dem Ingenieurvertrag Fassade ergeben. Die Stadt Königsbrunn hat sich die Vorgabe gegeben, kommunale Gebäude, soweit dies aufgrund der Nutzung Sinn macht, mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu erstellen, dies gilt auch für Generalsanierungen, bzw. Bestandsumnutzungen. Das Forum Königsbrunn ist in seiner Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten, ausgenommen hiervon ist aufgrund der besonderen Nutzung die Eisarena. Die Eisarena ist nur im Hinblick auf die Fassadenneugestaltung Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegebenenfalls können in die Fassade (insb. Südseite) Elemente der Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie) integriert werden. Gegebenenfalls ist auch eine Bewässerung für Grünfassaden, vor dem Hintergrund der Klimaanpassung, vorzusehen. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Städtebauförderung und KfW-Förderung gefördert. U.a. aufgrund des großflächigen Bestanderhalts und Umnutzung der bestehenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme, aufgrund der Entscheidung mindestens Energieeffizienz 40, auch in Bestandgebäuden, zu erreichen und aufgrund des entwickelten Energieversorgungskonzeptes auf Basis von Grundwasserwärmepumpen, Abwärme-Nutzung und Strom aus PV-Gewinnung mit Speicherung, kommt für das Vorhaben erstmals die Anwendung der sogenannten Innovationsklausel (Artikel 21 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/24) zur Anwendung. Dies heißt, dass der Fördersatz für die förderfähigen Kosten bis zu 80 % erhöht werden kann. Weitere wesentliche Förderungen, die hier anzuwendenden sind, sind KFW- und BAFA-Förderprogramme. Zur Erstellung der notwendigen Förderanträge wurden Fachbüros beauftragt, eine inhaltliche Zuarbeit und enge Abstimmung mit den Antragstellern ist Auftragsgegenstand. Aufgrund der Anwendung der Innovationsklausel und aufgrund der hohen Bedeutung von nachhaltigem, klimafreundlichem Bauen für die Stadt Königsbrunn wird eine Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbetrachtung mit CO2-Bilanzierung durchgeführt. Hier muss eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den anderen Fachplanern erfolgen, um das sowohl nachhaltig, klimafreundlich, als auch das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Beim Forum Königsbrunn sollen im Rahmen der Innovationsklausel auch erstmalig Baumaterialien im Rahmen des zirkulären Bauens wiederverwendet werden. Ziel ist es, möglichst viele Materialen aus Spendergebäuden in das Projekt zu integrieren und diese anstellen von Neubauteile zu verwenden. Die Stadt Königsbrunn hat aktuell drei Spendergebäude, den sogenannten Westtrakt der Grundschule Nord, der nach erfolgter Generalsanierung der Schule mit Neubauteilen abzubrechen ist, die abzubrechenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme direkt vor Ort und das aufgrund eines Neubaus an fast gleicher Stelle abzubrechende Gartencenter Dehner. Weitere mögliche Spendergebäude werden aktuell geprüft. Die Aspekte des zirkulären Bauens werden von einem gesondert beauftragten Fachbüro geplant, sind aber bei der Fachplanung Fassadentechnik eingehend zu berücksichtigen und zu integrieren. Die Fertigstellung ist aus förderrechtlichen Gründen innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach Vorentwurfsplanung anzustreben. Eine KFW-Förderung ist bereits positiv bewilligt, so dass eine zwingende Frist zur Fertigstellung der für die KFW-Förderung relevanten Maßnahmen innerhalb von 60 Monaten läuft. Weitere 6 Monate wurden für die Endabrechnungen gewährt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung Fassade, dem Ingenieurvertrag Fassade und den weiteren Vergabeunterlagen.