Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung
Korruption
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Betrug
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
vorstehender Ausschlussgrund wurd lediglich beispielhaft ausgwählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Im Weiteren wird auch auf Ziffer 5.1.9 dieser Bekantmachung verwiesen.