Beschreibung
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit Checkliste für die Angebotsabgabe zur Lieferung von: Elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen der Teilnehmer: • Region Hannover mit regiobus Hannover GmbH (Los 1) • Landeshauptstadt Hannover (Los 2,3 und Los 4) • Stadt Langenhagen (Los 5) • Gemeinde Wedemark (Los 6) • Hannover Congress Centrum HCC (Los 7) Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 0.00 Uhr bis 31.12.2027, 24.00 Uhr Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Liegenschaften/Abnahmestellen der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover, der Stadt Langenhagen, der Gemeinde Wedemark, der regiobus Hannover GmbH, sowie des Hannover Congress Centrum HCC als Vollstromversorgung. Insgesamt ca. 2281 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch in 2025 von ca. 94.440.893 kWh/a. Insgesamt ca. 2281 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch in 2026 von ca. 94.124.623 kWh/a. Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 0.00 Uhr bis 31.12.2027, 24.00 Uhr. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Die Wertung bei dem vorliegendem Beschaffungsmodell erfolgt nach den Vorgaben der Nummer 10 der Leistungsbeschreibung. Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet. Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen. Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen. Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will. Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige gemäß § 5 EnWG oder eine vergleichbare nationale Erklärung bzw. gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen. Sollte das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur aufgeführt sein (diese Listen sind über die Website der Bundesnetzagentur unter dem Bereich „Lieferantenanzeige“ einsehbar), sind ergänzende Unterlagen zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen. Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der Bieter hat ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde ihm gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz noch teilweise untersagt hat. Ebenso ist zu bestätigen, dass seitens der Regulierungsbehörde keine Bedenken hinsichtlich der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit vorgebracht wurden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich, über das Kommunikationstool der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Schlusstermin für den Eingang von Bieterfragen ist der 14.05.2025, 11.00 Uhr.