Beschreibung
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Böhmenkirch in Baden-Württemberg Art und Umfang ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung. Lieferzeitraum: Vom 01.01.2026, 00:00 Uhr bis zum 01.01.2028, 24:00 Uhr (zwei Lieferjahr). Insgesamt 107 Abnahmestelle mit einem prognostizierten Referenzverbrauch 2026 von 951.752 kWh/a und einem prognostizierten Referenzverbrauch 2027 von 951.752 kWh/a. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig. Bitte füllen Sie die Ausschreibungsunterlagen ausschließlich elektronisch aus und sehen Sie von einer handschriftlichen Bearbeitung ab. Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des festgesetzten Einreichungstermins. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können hochgeladene Angebote zurückgezogen werden. Der Bieter/Bewerber muss folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt und hochladen: • das Angebotsschreiben, • das Preisblatt (je Los), • die Bietererklärungen. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zulässig. Für das Angebot ist ausschließlich das anliegende Vertragswerk zu verwenden. Im Rahmen der elektronischen Vergabe (E-Vergabe) ist eine physische Unterschrift des Angebots sowie seiner Anlagen nicht erforderlich. Die Verifizierung über die Vergabeplattform gewährleistet die Authentizität und Unverfälschtheit des Angebots. Die elektronische Textform gemäß § 126b BGB in Verbindung mit § 113 GWB und § 55 VgV sowie die Sicherheitsmaßnahmen der Vergabeplattform sichern die Rechtsverbindlichkeit der übermittelten Dokumente. Mit dem Hochladen des Angebots und seiner Anlagen (wie Preisblätter, Bietererklärungen und sonstige Erklärungen) erklärt der Bieter verbindlich, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben und Erklärungen ihm zuzurechnen sind und er für deren Richtigkeit und Vollständigkeit einsteht. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter/Bewerber an das Angebot gebunden. Anfragen im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung sind ausschließlich mit der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform zu führen. Die weiteren Vorgaben ergeben sich aus der beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen. Rechtsgrundlagen und Vorgaben Das gesamte Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage folgender Rechtsvorschriften: 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691). 2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in der Fassung der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModVO) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691). 3. Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung. 4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 5. Landes Tariftreue- und Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Hinsichtlich der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7. Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist, oder über eine Zertifizierung verfügt, welche den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Weitere Hinweise: Für die Ausführung des Auftrags gilt § 128 Abs. 1 GWB. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung der Bedingungen der Ausschreibung als wirtschaftlichstes bewertet wird. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der niedrigste Angebotspreis. Sollte kein Angebot eingehen, das die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt und den Ausschreibungsbedingungen entspricht, behält sich die Vergabestelle vor, die Ausschreibung aufzuheben. Eine Erstattung von Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote erfolgt nicht. Für die Wertung werden die vom Bieter angebotenen Festpreise (netto, ct/kWh) je Lieferjahr (2026, 2027) und je Preisgruppe (SLP, RLM, SBL) herangezogen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das die niedrigsten Gesamtpreise gemäß Referenzmengen aufweist. Für nähere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 20.05.2025, 12:00 Uhr (MEZ), schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen können nur nach Ermessen der Vergabestelle beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 22.05.2025 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über die bereitgestellten Antworten zu informieren. Hinweis der ausschreibenden Stelle: Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass Bieter dazu angehalten werden, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Vergabeunterlagen nach erfolgter Registrierung oder nach dem Einloggen herunterzuladen. Nur durch die Registrierung ist sichergestellt, dass die Bieter über die Bereitstellung von Antworten auf Bieterfragen, zusätzliche Informationen oder etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen rechtzeitig informiert werden.