Dozentenleistungen IAG - Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für die Lernfelder 2 und C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2

Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Erbringung von Dozentenleistungen für das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) des Auftraggebers am Standort Dresden. Bitte beachten Sie die Abweichung vom Hauptsitz des AG (Berlin) und dem Leistungsort (Dresden). Die Beschaffung ist in 4 Lose aufgeteilt, auf die über verschiedene Projekträume im DTVP …

CPV: 80400000 Voksenundervisning og undervisning i øvrigt
Henrettelsessted:
Dozentenleistungen IAG - Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für die Lernfelder 2 und C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2
Tildelende organ:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Tildelingsnummer:
25_EU_006_2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Rechtsform des Erwerbers : Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dozentenleistungen IAG - Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für die Lernfelder 2 und C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2
Beschreibung : Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages ist die Erbringung von Dozentenleistungen für das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) des Auftraggebers am Standort Dresden. Bitte beachten Sie die Abweichung vom Hauptsitz des AG (Berlin) und dem Leistungsort (Dresden). Die Beschaffung ist in 4 Lose aufgeteilt, auf die über verschiedene Projekträume im DTVP zugegriffen werden kann. Das jeweils einschlägige Los kann der Bezeichnung des Projektraums sowie den hinterlegten Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Lose beinhalten folgende Dozentenleistungen / Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen - Los 1: Für die Lernfelder 2 und C - technische und betriebliche Gefährdungen und Belastungen - Los 2: Für die Lernfelder 2 und C - psychische Gefährdungen und Belastungen - Los 3: Für das Lernfeld 4-2 und E - Überwachung und Beratung - Los 4: Für das Lernfeld 6 - Qualifizierung, Information und Kommunikation in Verbindung mit der Lernerfolgskontrolle in Lernfeld 7 (weitere Präventionsleistungen und Verkehrssicherheit)
Kennung des Verfahrens : ee817641-b711-48e7-80d7-186da0eed876
Interne Kennung : 25_EU_006_2
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Königsbrücker Landstraße 2
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01109
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXV1YYDYT4MMV1ZL 1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren. 2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP. 3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen. 4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen. 5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Dozentenleistungen IAG - Lernbegleiter zur Ausbildung von Aufsichtspersonen für die Lernfelder 2 und C - psychische Gefährdungen und Belastungen, Los 2
Beschreibung : s. kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Interne Kennung : 25_EU_006_2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 80400000 Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Königsbrücker Landstraße 2
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01109
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Es wird auf § 18 Abs. 2 des Vertrages verwiesen: (2) Die Leistungszeit beginnt am 01.07.2025 und läuft bis 30.06.2027. Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre bis spätestens zum 30.06.2029, wenn der AG nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsverlängerung den Vertrag kündigt. Die Laufzeit des Vertrages endet in jedem Fall spätestens am 30.06.2029, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigung bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Niedrigster Angebotspreis (Stundensatz)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : innsicht
Angebot :
Kennung des Angebots : 02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : innsicht, 01097 Dresden
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025
Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : WissensImpuls
Angebot :
Kennung des Angebots : 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Titel : WissensImpuls, 01705 Freital
Datum des Vertragsabschlusses : 02/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Von der Veröffentlichung des Angebotspreises wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV abgesehen. Grundsätzlich übermittelt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Inhaltlich wird die Vergabebekanntmachung nach den Vorgaben der Spalte 29 der Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1780/2019 in Verbindung mit § 10a erstellt, vgl. § 39 Abs. 2 VgV. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV ist der Auftraggeber jedoch nicht verpflichtet Angaben zu veröffentlichen, wenn diese die berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schädigen würden. Darunter fallen vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers. Informationen, die einen Rückschluss auf die Kalkulation oder Produktions- und Verfahrensabläufe des Auftragnehmers zulassen und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition ggü. Wettbewerbern nachteilig beeinflussen können, dürfen nicht weitergegeben werden (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 39 Rn. 11, beck-online). Dies ist vorliegend der Fall, sodass in der Folge von der Veröffentlichung des Angebotspreises mit der Bekanntmachung vergebener Aufträge abgesehen wird. Dieser Entscheidung liegen folgende Aspekte zu Grunde: Mit der Vorabinformation und der Bekanntmachung vergebener Aufträge wird u.a. der erfolgreiche Bieter namentlich benannt. In der Folge können sämtliche Informationen dem Unter-nehmen konkret zugeordnet werden. Während der Angebotsfrist konnte das Preisblatt ohne von Bietern und Dritten ohne jegliche Beschränkung eingesehen und abgespeichert werden. Aufgrund der konkreten Gestaltung des Preisblattes inklusive der einsehbaren Berechnungsformeln, wäre bei Veröffentlichung des Angebotspreises unproblematisch ein Rückschluss auf die Kalkulation des Bestbieters möglich. Die Kalkulation ist als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis besonders zu schützen. Diese Kenntnis der Kalkulation kann die Wettbewerbsposition des Bestbieters gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an zukünftigen Ausschreibungen, bei denen Wettbewerber die Informationen über die Kalkulation des Bieters gezielt verwenden und damit den geschäftlichen Interessen des Bieters schaden könnten.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Registrierungsnummer : Leitweg-ID: 993-8005699900-17
Postanschrift : Glinkastr. 40
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10117
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Bitte kontaktieren Sie uns ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform.
Telefon : +49 3013001-0
Internetadresse : https://www.dguv.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Registrierungsnummer : Leitweg-ID: 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +493090138316
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : innsicht
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : k.A.
Postanschrift : Nieritzstr. 5
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01097
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Telefon : 035187329333
Internetadresse : http://www.innsicht.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : WissensImpuls
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : kA
Postanschrift : Zur Quäne 12
Stadt : Freital
Postleitzahl : 01705
Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Telefon : 035127499151
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1ce6c887-fae5-4569-9ff2-21b5e98381c2 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/04/2025 13:39 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00239933-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 73/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/04/2025