Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und …

CPV: 60160000 Postbefordring ad vej, 60161000 Pakketransport, 64113000 Postbefordring af pakker, 64121200 Pakkeudbringning
Frist:
21. juli 2025 23:59
Type af frist:
Afgivelse af et tilbuddet
Henrettelsessted:
Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
Tildelende organ:
Oberlandesgericht Dresden
Tildelingsnummer:
OLG-VI.4-E1420/19/2-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Oberlandesgericht Dresden
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Dienstleistungsvertrag zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen im Zeitraum 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026
Beschreibung : Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung im Inland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Kennung des Verfahrens : 726135ad-cbcc-48ff-ba6f-07f29647dfbd
Interne Kennung : OLG-VI.4-E1420/19/2-2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Bieter hat eine Eigenerklärung (Anlage 5) abzugeben: • Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen • Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen. Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen, die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen und im Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) eingetragen sind. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 6
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 5

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beförderung von Paketen aus der Region Dresden
Beschreibung : Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden im Vertragszeitraum: 37.502 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Beförderung von Paketen aus der Region Leipzig
Beschreibung : Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig im Vertragszeitraum: 13.891 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau
Beschreibung : Los 3 - Beförderung von Paketen aus der Region Zwickau Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau im Vertragszeitraum 4.410 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Zwickau ( DED45 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz
Beschreibung : Los 4 - Beförderung von Paketen aus der Region Chemnitz. Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz im Vertragszeitraum 12.227 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz
Beschreibung : Los 5 - Beförderung von Paketen aus der Region Görlitz Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz im Vertragszeitraum 3.823 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Görlitz ( DED2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz u. Görlitz
Beschreibung : Los 6 - Beförderung von Paketen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Gesamtlos) Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz (Los 6) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden. Gegenstand des Loses 6 ist die Dienstleistung zur Beförderung von Paketen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst die Abholung der Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen und die Zustellung an den Adressaten innerhalb und außerhalb Deutschlands. Zustellung innerhalb Deutschland: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Zustellung im Ausland: Der Auftragnehmer holt die Pakete bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen ab und übergibt die zuzustellenden Pakete dem Post-Universaldienstleister der Bundesrepublik Deutschland zur Weiterbeförderung an die Empfänger im Ausland gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrages. Die Übergabe der Pakete an einen anderen Paketdienstleister, der außerhalb des Systems des Weltpostvereins Pakete im Ausland zustellt, ist zulässig. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der andere Paketdienstleister für die Beförderung im Ausland gleichwohl die sich aus dem Weltpostvertrag ergebenden Grundsätze für Zustellung, Haftung und Nachforschung entsprechend einhält. Bedingung: Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz im Vertragszeitraum 71.853 Stück Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 6 - Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60161000 Paketbeförderung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121200 Paketzustellung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64113000 Paketpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 00000
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 0000
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 0000
Land, Gliederung (NUTS) : Zwickau ( DED45 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 0000
Land, Gliederung (NUTS) : Chemnitz, Kreisfreie Stadt ( DED41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bundesrepublik Deutschland
Postleitzahl : 0000
Land, Gliederung (NUTS) : Görlitz ( DED2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/11/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/10/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2), dass die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkung (GWB) nicht vorliegen, keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zulässigkeit als Bewerber in Frage stellt, der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist, einer nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführtten Ausschlussgründe nicht vorliegt, die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt. Für den Fall, dass die Erklärung nicht im vollen Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen. Bietererklärung (Anlage 3): namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen), Benennung der Kriterien, die für die Auswahlund Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeitern, Erscheinungsbild: Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar? Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen., Angaben zum Reklamationsmanagement, Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter / Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen -pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen, sowie bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Bietererklärung (Anlage 2): dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für den Fall, dass die Eigenerklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z.B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind die entsprechende Gründe einzutragen.
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3) zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahren
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis § 4 PostG) der Bundesnetzagentur; Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Bieterangaben (Anlage 3): Angaben vom Registergericht und HRA/HRB Nummer

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Adresse für die Einreichung : https://evergabe.sachsen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 21/07/2025 23:59 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 159 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 22/07/2025 10:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a): D. ausgeschriebene Auftrag ist gemäß d. Tabelle in d. Anlage 2 z. SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Paketbeförderung (CVP-Referenznummer 60161000-4) Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) u. die Paketzustellung (CPV-Referenznummer 64121200-2) ist. D. vorliegende Verfahren fällt in d. Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, d. durch d. zur Ausführung d. Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. d. Fahrzeuge v. Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während d. Vertragslaufzeit (1.11. 2025 -31. 10. 2026) bezogen a.d. ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. 08.2021 bis 31.12.2025) eingehalten werden (§ 8 des Vertrages). Außerdem ist d. Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II d. Anlage 3a anzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung : Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Oberlandesgericht Dresden
Registrierungsnummer : ohne
Postanschrift : Schloßplatz 1
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01067
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Oberlandesgericht Dresden, Referat VI.4
Telefon : 000
Fax : +49 351446-1299
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : unbekannt
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : nicht bekannt
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d19e6057-3da5-43cd-9024-fcfe3d2783c3 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 05/06/2025 17:29 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00370102-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 109/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/06/2025