Beschreibung
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Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil, vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. SektVO. Mittels des Teilnahmewettbewerbs sollen als Teilnehmende für den Wettbewerb acht Planungsteams für das Los 1 und acht Planungsteams für das Los 2 ausgewählt werden. Die Auslobung erfolgt gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Die Lösung der Aufgabe soll in einer Bearbeitungsphase gefunden werden. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Niedersachsen hat unter der Nummer 215-32-25/13 registriert. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten. Die Ausloberin stellt für das Los 1 eine Verfahrenssumme von 79.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 43.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 21.500,- Euro (netto) 2. Preis 13.000,- Euro (netto) 3. Preis 8.500,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 1 eine Summe von 36.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Die Ausloberin stellt für das Los 2 eine Verfahrenssumme von 328.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 168.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden. Es sollen drei Preise vergeben werden: 1. Preis 84.000,- Euro (netto) 2. Preis 50.000,- Euro (netto) 3. Preis 34.000,- Euro (netto) Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin für das Los 2 eine Summe von 160.000,- Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die teilnehmenden Planungsteams ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Das Preisgericht ist berechtigt durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Verfahrenssumme vorzunehmen. Beurteilungskriterien: Los 1: Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Los 2: Städtebauliches Konzept, Freiraumplanerisches Konzept, Hochbauliches Konzept, Funktionales Konzept Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist im Verfahrensteil der Auslobung aufgeführt. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 (2) RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger:innen je Los mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 und für das Los 2 zusätzlich gemäß §§ 38 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen wird. Sofern im Fall einer beabsichtigen Generalunternehmervergabe die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird (z. B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Sollte eine Fremdvergabe der darüberhinausgehenden Leistungsphasen erfolgen, ist beabsichtigt, die künstlerische Oberleitung bei den Verfasser:innen der Entwürfe zu belassen. Darüber hinaus erklärt die Ausloberin, dass sie optional einen der Preisträger:innen des Los 2 mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33 HOAI mindestens der Leistungsphasen 2 bis 4 und Teilen von 5 für den Ideenteil beauftragen wird, sofern diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfasser:innen der Entwürfe bis zur Höhe der zuerkannten Preissummen nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt je Los zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das in dem jeweiligen Los mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem jeweiligen Planungsteam scheitern, werden alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams des jeweiligen Loses zur Abgabe eines Erstangebotes (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) für das betreffende Los aufgefordert, zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los unter der Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 50 % 2. Fachlicher Wert 10 % 3. Qualität 15 % 4. Kommunikation/ Verfügbarkeit 5 % 5. Honorarangebot 20 % Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 15 (4) SektVO).