Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren

In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte …

CPV: 70000000 Virksomhed i forbindelse med fast ejendom
Henrettelsessted:
Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
Tildelende organ:
Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Tildelingsnummer:
14.25_EU_VVmTNW_VgV

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
Beschreibung : In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück/Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3-jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Kennung des Verfahrens : e6f4770c-70de-47fa-9f0a-1e8bca9008b1
Interne Kennung : 14.25_EU_VVmTNW_VgV
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens : Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 70000000 Immobiliendienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Wermelskirchen
Postleitzahl : 42929
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : 14.25_EU_VVmTNW_VgV - Anmietung einer Kindertageseinrichtung in der Wermelskirchener Innenstadt für die Dauer von 25 Jahren
Beschreibung : In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4-gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück/Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3-jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Interne Kennung : LOT-0001 14.25_EU_VVmTNW_VgV

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 70000000 Immobiliendienste

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Wermelskirchen
Postleitzahl : 42929
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : 100 %

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postanschrift: Postfach 200450 Ort: Bergisch-Gladbach Postleitzahl: 51462 Land: Deutschland Telefon: +49 2202 /13-0

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Wermelskirchen - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer : Berichtseinheit-ID 00002989
Postanschrift : Telegrafenstr. 29 - 33
Stadt : Wermelskirchen
Postleitzahl : 42929
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2196 710 112
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Registrierungsnummer : DE 12345678
Postanschrift : Zeughausstr. 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +492211473045
Fax : +492211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6595b01b-caf1-4090-a99e-e0e527f04526 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Sonderregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/10/2025 09:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00653023-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 191/2025
Datum der Veröffentlichung : 06/10/2025