Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil …

CPV: 77200000 Tjenesteydelser inden for skovbrug, 77230000 Tjenesteydelser i forbindelse med skovbrug, 77231000 Administration af skovbrug
Henrettelsessted:
Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Tildelende organ:
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tildelingsnummer:
0082-DLG/2024-03.231

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Beschreibung : Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens : b52f51d8-42f6-482b-b43d-271204bc9f6d
Interne Kennung : 0082-DLG/2024-03.231
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77231000 Verwaltung in der Forstwirtschaft

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte für die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen Stufen 1 bis 3 sind die jeweiligen vom Auftraggeber in der Beauftragung angegebenen Standorte in Niedersachsen.

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 11 600 000 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 600 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR4E2
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Beschreibung : Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Projekt/ Hintergrund: Ziel ist es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigt daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für eine infizierte Zone gemäß Art. 3 Buchst. b der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, welche ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen kommunale Veterinärbehörde optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) umfasst, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in Niedersachsen abzuschließen. Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall von den für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörden (kommunale Veterinärbehörden), im Folgenden den Auftraggebern, mit der Organisation und Durchführung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßnahmen (Stufen 1 bis 3) oder Teilen davon beauftragt werden. Die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden als Auftraggeber sind somit berechtigt, Leistungen auf eigene Rechnung abzurufen. Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hat der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material, Personal und Konzepte) zu treffen (Stufe 0). Bei der Auftragsdurchführung ist eine effiziente und unverzügliche Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Jägerschaft zu gewährleisten.
Interne Kennung : 0082-DLG/2024-03.231

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 77231000 Verwaltung in der Forstwirtschaft

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niedersachsen
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsorte für die in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen Stufen 1 bis 3 sind die jeweiligen vom Auftraggeber in der Beauftragung angegebenen Standorte in Niedersachsen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei (2) einseitige Vertragsverlängerungen durch das ML zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom ML sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach vier (4) Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung : Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet: Die preislichen Faktoren fließen mit insgesamt 40,00 % (max. 400 Punkte) in die Wertung ein, welche sich wie folgt zusammensetzen: A Pauschalpreis pro Jahr für die Vorhaltung, 40,00 % (max. 160 Punkte) (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis pro Jahr erhält 160 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 144 Punkte von 160 möglichen Punkten. B: Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) 5,00 % (max. 20 Punkte) (Pos. 2 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Kilometer (Fahrtkosten) erhält 20 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 18 Punkte von 20 möglichen Punkten. C: Angebotssumme Block 1, 22,50 % (max. 90 Punkte) (Pos. 3 bis 5 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 1 erhält 90 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten. D: Angebotssumme Block 2, 22,50 % (max. 90 Punkte) (Pos. 6 bis 13 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 2 erhält 90 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 81 Punkte von 90 möglichen Punkten. E: Angebotssumme Block 3, 10,00 % (max. 40 Punkte) (Pos. 14 bis 20 des Angebotsvordrucks) Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für Block 3 erhält 40 Punkte. Ausgehend hier-von erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherer Angebotssumme. Beispiel: Bei einer um 10 % höheren Angebotssumme als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung der Angebotssumme 36 Punkte von 40 möglichen Punkten.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Umsetzungskonzept
Beschreibung : Das Umsetzungskonzept fließt mit insgesamt 60,00 % (max. 600 Punkte) in die Wertung ein. Detaillierte Angaben zu diesem Zuschlagskriterium sind der Leistungsbeschreibung unter der Ziffer 1.17. "Umsetzungskonzept" sowie der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertung erfolgt durch eine dreiköpfige Jury. Jedes Jurymitglied nimmt eine Einzelbewertung vor. Im Anschluss wird ein Mittelwert aus den Einzelbewertungen gebildet, welcher maßgeblich für die Bewertung ist. Die jeweils erzielten Punkte der Kriterien A bis E werden addiert. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchsten erzielten Punktzahl. Es können insgesamt 1.000 Punkte erreicht werden. Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Pauschalpreis (netto) pro Jahr für die Vorhaltung (Pos. 1 des Angebotsvordrucks) erteilt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand der nachfolgend und in der Bewertungsmatrix beschriebenen Zuschlagkriterien bewertet.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 11 600 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 11 600 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : AN Vorsorge GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 0082-DLG/2024-03.231
Titel : "Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen"
Datum der Auswahl des Gewinners : 16/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 03/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Registrierungsnummer : 03-0290000000-29
Postanschrift : Calenberger Straße 2
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30169
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 511 89848-211
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 31339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +494131153308
Fax : +494131152943
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : f:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +494131153308
Fax : +494131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : AN Vorsorge GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 01742117108
Stadt : Großenkneten
Postleitzahl : 26197
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg, Landkreis ( DE94D )
Land : Deutschland
Telefon : 01742117108
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : db83032f-91a1-42de-9d82-4ed61d6ef042 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/06/2025 09:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00360419-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 106/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/06/2025