2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)

Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses bezogen auf die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der …

CPV: 79410000 Virksomhedsrådgivning og administrativ rådgivning, 63000000 Hjælpevirksomhed i forbindelse med transport; rejsebureauvirksomhed, 71350000 Videnskabelig og teknisk virksomhed i forbindelse med ingeniørarbejder
Henrettelsessted:
2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)
Tildelende organ:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Tildelingsnummer:
2497/Strg Inf

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)
Beschreibung : Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses bezogen auf die jeweiligen gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung. **** Die Beauftragung der jeweils konkreten Leistung erfolgt über Einzelabrufverträge. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Kennung des Verfahrens : dd65e099-1acc-4d8e-a007-4d8a25776c19
Interne Kennung : 2497/Strg Inf
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. **** Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. ****Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: ****a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen, ****b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, ****c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : 2497/Strg Inf Rahmenvereinbarung – Gutachterliche verkehrswissenschaftliche Begleitung der Wirtschaftlichkeitsnachweise der DB InfraGO AG für die Generalsanierung von Hochleistungskorridoren (HLK)
Beschreibung : Inhalt der zu erbringenden Leistung ist die inhaltliche Prüfung der durch die DB InfraGO AG übermittelten Nutzenbetrachtungen der Schienenverkehre als Bestandteil der vorgelegten Nachweise der Wirtschaftlichkeit für die Generalsanierung von HLK hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Wertansätze sowie des ermittelten Ergebnisses. Nach inhaltlicher Prüfung sind gutachterliche Stellungnahmen über die Ergebnisse der Prüfung zu erstellen. Eine wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik ist ebenso Teil der zu erbringenden Leistung.**** Der AN übernimmt dabei in Arbeitspakete untergliederte Leistungen. Insgesamt sind nach aktuellem Planungsstand für die Generalsanierungen der Jahre 2026-2028 insgesamt 20 Prüfungen durchzuführen und entsprechende gutachterliche Stellungnahmen zu erstellen. Aufgrund der hohen politischen Bedeutung der Strategie der Generalsanierungen von HLK für die Bundesregierung im Allgemeinen und das BMDV im Speziellen sowie einer hohen Dynamik im Kontext politischer und haushaltsbezogener Entscheidungen ist ein besonders flexibler und bedarfsgerechter Abruf der Leistungen erforderlich. Zur adäquaten Handhabung dieser Anforderungen sollen mittels Vergabe einer Rahmenvereinbarung bedarfsweise Leistungen zur Durchführung oben beschriebener Prüfungen (AP 2 in Verbindung mit optionalem AP 5) und zur entsprechenden Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen (AP 3) beauftragt werden können. Eine Beauftragung im Sinne einer Mindestabnahmemenge wird für vier Prüfungen (AP 2) sowie die damit korrespondierende Erstellung von vier gutachterlichen Stellungnahmen (AP 3) zugesichert. ****Die wissenschaftliche Beratung hinsichtlich der (Weiter-)Entwicklung der Bewertungs- und Prüfmethodik (AP 1) soll kontinuierlich über den Leistungszeitraum erbracht werden. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Interne Kennung : 2497/Strg Inf

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 63000000 Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Laufzeitverlängerungen: Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Erbringung 24 Monaten. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 12 Monate zu verlängern. **** Auftragsänderung: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 12 Abs. (7) dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraus-sichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 550 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 Der AN ist verpflichtet, - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/ Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden. *************** Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich "Erstellung und Prüfung von Wirtschaftlichkeitsrechnungen und -nachweisen für die Generalsanierungen der sogenannten Hochleistungskorridore" erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. **** Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots. ***** Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften gegenüber dem AG als Gesamtschuldner.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1 - Wissenschaftliche Beratung
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Prüfung der Wirtschaftlichkeitsnachweise bezogen auf die gesamtwirtschaftlichen Nutzenbetrachtungen
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2.1 Organisation Personaleinsatz
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 25
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : 3 Angebotspreis (inkl. Ust.)3 Angebotspreis (inkl. Ust.) Es wird eine Wertungssumme (mit fiktiven Bestandteilen) ermittelt. Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft.
Beschreibung : siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe -
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 550 000 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 550 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Name der Ausschreibungsseite : VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Offizielle Bezeichnung : VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2497/StrgInf
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2497/StrgInf
Datum der Auswahl des Gewinners : 03/02/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 17/02/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben : nein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/ Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer : USt-ID: DE235213079
Postanschrift : Invalidenstr.44
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10115
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Fax : +4930183008071490
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : +49 228 9499 0
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-94990
Fax : +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE223102174
Postanschrift : Torstraße 20
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70173
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : 07118946020
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Stadt : Stuttgart
Land, Gliederung (NUTS) : DE111
Land : Deutschland
Telefon : 07118946020
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d87df78a-7e64-419f-b081-5edcdeba8f86 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00221334-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025