Vordrucke Ärztliche Versorgung

Lieferung von Vordrucken der Ärztlichen Versorgung für das Bundesland Niedersachsen Lieferung von Vordrucken der Ärztlichen Versorgung für das Bundesland Niedersachsen

CPV: 22820000 Tiskopisy
Termín:
6. května 2025 12:00
Typ lhůty:
Podání nabídky
Místo provedení:
Vordrucke Ärztliche Versorgung
Misto zadání:
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Číslo zakázky:
2025-026-FR

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Knappschaft Regionaldirektion Nord
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : IKK classic (Landesverband Nidersachsen)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : BKK Landesverband Mitte
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vordrucke Ärztliche Versorgung
Beschreibung : Lieferung von Vordrucken der Ärztlichen Versorgung für das Bundesland Niedersachsen
Kennung des Verfahrens : e49f373b-5af1-4eac-8588-8399b4d8a431
Interne Kennung : 2025-026-FR
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 22820000 Formulare

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hannover
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTMXFTSRM § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...". Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : VgV.

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Betrug : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Korruption : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : S. Anlage 06 (Eigenerklärung zur Eignung)

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vordrucke Ärztliche Versorgung
Beschreibung : Lieferung von Vordrucken der Ärztlichen Versorgung für das Bundesland Niedersachsen
Interne Kennung : 2025-026-FR

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 22820000 Formulare

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hannover
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 24 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Zweimalige Verlängerung des Auftrags um jeweils ein weiteres Jahr möglich.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Anlage06a (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 17/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 06/05/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 25 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 06/05/2025 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : -- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 06+ Anlage 06a
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Hildesheimer Str. 273
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30519
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 0511 8701 15205
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Registrierungsnummer : ohne Wert
Postanschrift : Schillerstraße 32
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5112853315205
Internetadresse : http://www.vdek.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Knappschaft Regionaldirektion Nord
Registrierungsnummer : k.A.
Postanschrift : Siemensstraße 7
Stadt : Hannver
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 0511 285 3315205
Internetadresse : http://www.kbs.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Registrierungsnummer : keine Angab.
Postanschrift : Im Haspelfelde 24
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5112853315205
Internetadresse : http://www.svlfg.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : IKK classic (Landesverband Nidersachsen)
Registrierungsnummer : keine An.
Postanschrift : Tannenstr. 4 b
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01099
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5112853315205
Internetadresse : http://www.ikk-classc.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : BKK Landesverband Mitte
Registrierungsnummer : keine A.
Postanschrift : Eintrachtweg 19
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30173
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5112853315205
Internetadresse : http://www.bkkmitte.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : Ohne Angabe
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53313
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Unbekannt
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : keine Angaben
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53313
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 46ff3327-27be-48a0-9eb2-684a7c19734b - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/04/2025 09:29 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00219747-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 67/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/04/2025