Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub

Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub

CPV: 45252100 Výstavba čistíren odpadních vod
Místo provedení:
Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Misto zadání:
Stadt Aub
Číslo zakázky:
80429-2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Aub
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Beschreibung : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Kennung des Verfahrens : 361d046b-19fc-496b-8af4-7d6e872da4cf
Interne Kennung : 80429-2024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45252100 Bau von Kläranlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Marktplatz 1
Stadt : Aub
Postleitzahl : 97239
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Landkreis ( DE26C )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Beschreibung : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau zur Sanierung und Erweiterung des Klärwerks der Stadt Aub
Interne Kennung : 80429-2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45252100 Bau von Kläranlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Marktplatz 1
Stadt : Aub
Postleitzahl : 97239
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Landkreis ( DE26C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Umsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2022 und 2023) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 7.500.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 7.500.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 12.500.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 12.500.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 15.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder ver-gleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Unternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils 5 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 01/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: - Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; - mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 4 Mio. brutto; - im Bereich Kläranlage, Abwasserentsorgung; - für einen öffentlichen Auftraggeber; - im laufenden Betrieb - unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 5 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 6 bis 10 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 11 bis 15 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 16 bis 20 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 21 bis 25 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 26 bis 30 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Jahresabschlüsse gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. b) VOB/A Gefordert ist die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien (vgl. C.IV.1 Nr. 1) werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und mit dem oben dargestellten Faktor multipliziert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte (1) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Sanierung und Erweiterung des Klärwerks" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen: ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben. ­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts; ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation von der Sanierung bis zum späteren Betrieb; ­- Vorgehen zur Einhaltung der Vorgaben im Sinne des kommunalen Wirtschaftsrechts; dabei sind insbesondere Aspekte der Gebühren- und Umlagefähigkeit zu beleuchten; ­- Umsetzung der Planung im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen darzulegen, inwieweit sie sich mit den spezifischen Anforderungen des Projekts auseinandergesetzt haben. Dies ermöglicht dem Auftraggeber eine fundierte Einschätzung, ob und in welcher Weise der Bieter geeignet ist, zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts beizutragen. (2) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die konkrete Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Da es sich bei dem Projekt um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein we-sentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten wer-den. Der Auftraggeber erwartet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentli-chen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. Der Bieter hat zudem einen groben Terminplan einzureichen, aus dem die wesentlichen Pro-jektmeilensteine bis einschließlich der Fertigstellung hervorgehen. Insbesondere sind die je-weiligen Fertigstellungstermine der Entwurfsplanung, der Genehmigungsplanung sowie der Ausschreibung und Vergabe darzustellen, ferner der geplante Baubeginn und die vorgese-hene Inbetriebnahme – jeweils auf Grundlage üblicher Erfahrungswerte. (3) Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis / Honorarangebot Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 80 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 400 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 4 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 4 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalübernehmer-vertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 General-übernehmervertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av25e5d1-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 19/08/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es wird auf § 16a VOB/A-EU verwiesen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Aub
Registrierungsnummer : 0933597100
Postanschrift : Marktplatz 1
Stadt : Aub
Postleitzahl : 97239
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Landkreis ( DE26C )
Land : Deutschland
Telefon : 0933597100
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : 0981531277
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : 0981531277
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 38dee4d9-0b14-412f-8425-ae1900ec4609 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/07/2025 17:51 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00468826-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 135/2025
Datum der Veröffentlichung : 17/07/2025