Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025

Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG …

CPV: 85200000 Veterinární služby
Místo provedení:
Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025
Misto zadání:
Kreisverwaltung Paderborn
Číslo zakázky:
30.31 - 24353

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung Paderborn
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025
Beschreibung : Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Paderborn anfallende zu beseitigende Material. Der Kreis Paderborn hat eine Fläche von 1.246,80 km2 mit derzeit ca. 313.000 Einwohnern in zehn Städten und Gemeinden. Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten un-ter https://www.kreis-paderborn.de/ entnommen werden. Im Kreis Paderborn befinden sich ca. 2.142 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen. Im Jahr 2023 sind 3.159 t Tierkörper von verendetem und totgeborenem Vieh aus landwirt-schaftlichen Betrieben (2022 = 3.374 t Tierkörper) beseitigt worden. Dazu waren insgesamt 22.300 Anfahrten (2022 = 23.500 Anfahrten) erforderlich. Diese Anfahrten verteilten sich auf 1.232 verschiedene Betriebe (2022 = 1.237 Betriebe). Schlachtabfälle fallen in einem größeren (werktäglich schlachtenden) Schlachtbetrieb und in 12 kleineren (im Durchschnitt einmal wöchentlich schlachtenden) Schlachtbetrieben an. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 30.31 - 24353

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es handelt sich um eine - aus Gründen der Binnenmarktrelevanz - freiwillige Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach UVgO analog zur KonzVgV; GWG und VgV sind nicht anzuwenden
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
uvgo - Es handelt sich um eine - aus Gründen der Binnenmarktrelevanz - freiwillige Bekanntmachung einer Öffentlichen Ausschreibung nach UVgO analog zur KonzVgV; GWG und VgV sind nicht anzuwenden

3. Teil

3.1 Technische ID des Teils : PAR-0000

Titel : Vergabe der Leistungen der Tierkörperbeseitigung ab 01.01.2025
Beschreibung : Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen (beliehene Person) zu übertragen. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG TierGesG TierNebG NRW die Beseitigungspflicht für tierische Nebenproduk-te im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009. Die bisherige vertragliche Bindung des Kreises Paderborn zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte endet am 31.12.2024. Deshalb ist eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 erforderlich. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG weiterhin im Wege der Beleihung auf einen Dritten (Beliehenen) zu übertragen. Mit der Übertragung wird der Beliehene beseitigungspflichtig und nimmt die hoheitlichen Aufgaben der Beseiti-gung tierischer Nebenprodukte im eigenen Namen im Auftrag des Hoheitsträgers selbständig wahr. Die Beseitigungspflicht erstreckt sich auf das gesamte im Gebiet des Kreises Paderborn anfallende zu beseitigende Material. Der Kreis Paderborn hat eine Fläche von 1.246,80 km2 mit derzeit ca. 313.000 Einwohnern in zehn Städten und Gemeinden. Weitere Informationen und Strukturdaten über das Kreisgebiet können den Internetseiten un-ter https://www.kreis-paderborn.de/ entnommen werden. Im Kreis Paderborn befinden sich ca. 2.142 landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltungen. Im Jahr 2023 sind 3.159 t Tierkörper von verendetem und totgeborenem Vieh aus landwirt-schaftlichen Betrieben (2022 = 3.374 t Tierkörper) beseitigt worden. Dazu waren insgesamt 22.300 Anfahrten (2022 = 23.500 Anfahrten) erforderlich. Diese Anfahrten verteilten sich auf 1.232 verschiedene Betriebe (2022 = 1.237 Betriebe). Schlachtabfälle fallen in einem größeren (werktäglich schlachtenden) Schlachtbetrieb und in 12 kleineren (im Durchschnitt einmal wöchentlich schlachtenden) Schlachtbetrieben an. Näheres sh. Vergabeunterlagen.

3.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85200000 Dienstleistungen des Veterinärwesens

3.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland

3.1.3 Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

3.1.5 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme :
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

3.1.6 Auftragsunterlagen

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 24/09/2024

3.1.8 Techniken

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

3.1.9 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bezirksregierung Detmold
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Kreisverwaltung Paderborn

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Kreisverwaltung Paderborn
Registrierungsnummer : 057740032032-31001-11
Postanschrift : Aldegreverstr. 10 -14
Stadt : Paderborn
Postleitzahl : 33102
Land, Gliederung (NUTS) : Paderborn ( DEA47 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Kreisverwaltung Paderborn
Telefon : +49 5251 3083016
Fax : +49 5251 308893098
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bezirksregierung Detmold
Registrierungsnummer : 05766002002-03002-91
Stadt : Detmold
Postleitzahl : 32756
Land, Gliederung (NUTS) : Lippe ( DEA45 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5231 710
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d925512d-5497-423c-9607-44dd16939ca3 - 01
Formulartyp : Planung
Art der Bekanntmachung : Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/09/2024 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00526505-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 171/2024
Datum der Veröffentlichung : 03/09/2024
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens : 03/09/2024