Zusätzliche Informationen
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- Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Leitung Bauüberwachung o Stellv. Leitung Bauüberwachung - Allgemeine Hinweise: Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion. - Angaben zur Leitung Bauüberwachung: Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Diplom-Ingenieur, M.Eng., B.Eng., M.Sc., B.Sc., oder vergleichbarer akademischer Abschluss; 2. mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Leitung Bauüberwachung im Hochbau oder Projekten der Eisenbahninfrastruktur; Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. - Referenzen zur Leitung Bauüberwachung: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens eine der folgenden Mindestanforderungen erfüllt ist: 1. Ein Projekt im Bereich der Bahnhofs- oder Infrastrukturerneuerung als Leitung Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 bei einem Projekt bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Baukosten (nach DIN 276:2008, KG 200, KG 300, KG 400) von 11 Mio. € netto oder darüber hinaus oder 2. Ein Projekt als Leitung Bauüberwachung in den Leistungsphase 8 im Hochbau mit Baukosten (nach DIN 276:2008, KG 200, KG 300, KG 400) von 17 Mio. € netto oder darüber hinaus. - Angaben zur Stellvertretung Leitung Bauüberwachung: Qualifikationsanforderung: 1. Diplom-Ingenieur, M.Eng., B.Eng., M.Sc., B.Sc oder vergleichbarer akademischer Abschluss; 2. mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Stellvertretung Leitung Bauüberwachung oder Leitung Bauüberwachung; Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen. - Referenzen zur Stellvertretung Leitung Bauüberwachung: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn mindestens eine der folgenden Mindestanforderungen erfüllt ist: 1. Mindestens ein Projekt im Bereich der Bahnhofs- oder Infrastrukturerneuerung als stellvertretende Leitung Bauüberwachung oder Leitung Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 bei einem Projekt bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Baukosten (nach DIN 276:2008, KG 200, KG 300, KG 400) von 11 Mio. € netto oder darüber hinaus oder 2. Mindestens ein Projekt als stellvertretende Leitung Bauüberwachung oder Leitung Bauüberwachung in den Leistungsphase 8 im Bereich Hochbau mit Baukosten (nach DIN 276:2008, KG 200, KG 300, KG 400) von 17 Mio. € netto oder darüber hinaus. - Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. - Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.