Zusätzliche Informationen
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Der Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 1. Allgemeines Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht. 2. Besondere Anforderungen an die Einreichung der Angebotsunterlagen Der AG hat für die Einreichung der Angebote Formulare erstellt. Diese sind von den Bietern für die Einreichung der Angebote zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Einreichung eines Angebotes erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Der Bieter erhält vom AG ein mit Positionen und mit Mengen versehendes Leistungsverzeichnis inkl. einer GAEB-Datei X.83 Format. Im Leistungsverzeichnis sind die Einheitspreise, bei Einheitspreisaufgliederung auch die Preisangaben für Lohn und Material, einzutragen. Der Bieter hat sowohl ein mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis sowie eine bepreiste GAEB-Datei x.84 mit dem Angebot einzureichen. Die Nichtabgabe führt zum Ausschluss des Angebotes! Bieter können für die Angebotsabgabe eine selbstgefertigte Abschrift/Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses benutzen, wenn sie den vom AG verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom AG verfassten Leistungsverzeichnis wiedergeben. Die v. g. Anforderungen sind zu beachten! Der Bieter erhält vom AG ein Preisblatt "Angaben zur Preisermittlung (entsprechend Formblatt 221 oder 222), die Wahl welches Formblatt verwendet wird obliegt dem Bieter. Das Preisblatt ist entsprechend auszufüllen und einzureichen. 3. Besondere Anforderung an die Einreichung/Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (Bietercockpit) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens "INF3-0215-2025" zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig vor dem genannten Eröffnungstermin, unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den in der Bekanntmachung genannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 4. Bewerbergemeinschaften Sofern eine Angebotsabgabe als Bewerber-/ Bietergemeinschaften (BewGe) erfolgt, ist eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein gemeinsames Angebot einreichen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Ferner ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für die jeweiligen beteiligten Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer BewGe, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind diese Unterlagen für das Angebot für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber/Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 6. Eignung und Ausschlussgründe Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und ggf. für Nachunternehmer/Unterauftragnehmer/Eignungsleihgeber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Die geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter [der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bewerber-/Bietergemeinschaften (BewGe) verwendet] bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer/ Eignungsleihgeber vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Für die Angaben sind grundsätzlich die vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden. Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben: (1) Erklärung zu der Bekanntmachung - Ausschlussgründe; (2) Erklärung zu der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. (3) Erklärung zu der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. (4) Erklärung zu der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. (5) Eigenerklärung, dass weder der Bieter selbst noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren fällt. (6) Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (FFV) sowie weiterer Verpflichtungen gem. § 4 FFV. Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung EU", "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie "Eigenerklärung Frauenförderbogen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. 7. Eignungsprüfung Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der Eignung zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der Technische und berufliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der genannten Mindestanforderungen. Das Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss. Bei einer BewGe ist die Eigenerklärung zur Eignung durch jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe, ist die Eigenerklärung zur Eignung von jedem eignungsleihenden Unternehmen (Eignungsleihgeber) auszufüllenund mit dem Angebot einzureichen. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8. Datenschutz Der Bewerber/Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber/Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).