Beschreibung
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Auftragsgegenstand ist die weitere Beschleunigung des Markthochlaufs der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2026 bis 2028, wobei die Dachmarke ElektroMobilität NRW fortgeführt werden soll. Der Auftrag dient der Fortführung und Weiterentwicklung der Aktivitäten im Bereich der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufbau der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Diese muss auf Landesebene in nicht öffentlichen Bereichen vorangetrieben werden. Insbesondere der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern ermöglicht der breiten Bevölkerung den einfachen Zugang zu elektrischen Lademöglichkeiten. Darüber hinaus ist auch der Aufbau von Ladepunkten auf Betriebsgeländen, auf denen entsprechende Abnahmepotenziale bestehen, zu unterstützen. Weiterhin ist ein Engagement zum flächendeckenden Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur notwendig. Dies betrifft sowohl Schnell- als auch Normalladepunkte (SLP, NLP). Ein Fokus sollte auf Flächen liegen, auf denen ohnehin Parkplätze vorhanden sind und wo Menschen sich eine längere Zeit aufhalten, z.B. an Freizeiteinrichtungen und bei dem Besuch von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben. Die Marktakteure sollen motiviert und in die Lage versetzt werden, in Fahrzeuge, Infrastrukturen, Technologien und Geschäftsmodelle zu investieren. Auf EU- und Bundesebene hierfür zur Verfügung gestellte Fördermittel sollen verstärkt den Akteuren in Nordrhein-Westfalen zugänglich gemacht werden, um damit maßgeblich Investitionen in Nordrhein-Westfalen anzuregen. Die Kommunikation unter der Dachmarke ElektroMobilität NRW soll wie bisher als klares Bekenntnis zur Elektromobilität mit einfachen, verständlichen Botschaften erfolgen. So soll z.B. die Wirtschaftlichkeit bei den entsprechenden Anwendungsfällen und Fahrzeugen dargestellt, die Zukunftsfähigkeit und das Entwicklungspotenzial dieser Technologie dargelegt sowie das Potenzial für Unternehmen und Arbeitsplätze verdeutlicht werden. Zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Leistungsbeschreibung (LB) ist Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Alle auf Grundlage der Rahmenvereinbarung (RV) und der zugehörigen Einzelabrufe durchzuführenden Leistungen des AN sind an aktuellen fachlichen und politischen Entwicklungen auszurichten. Dafür ist eine enge Abstimmung zwischen AG und AN am Sitz des AG in Düsseldorf notwendig. Darüber hinaus sind Absprachen per Telefon oder Videokonferenz zu den verschiedenen Themen und Aktivitäten vorgesehen. Vom AN werden eine proaktive, eigenständige und serviceorientierte Erarbeitung von Arbeitsergebnissen erwartet sowie fachliche Expertise, eine sorgfältige und effektive Arbeitsweise, Kreativität, Flexibilität und zeitnahe Arbeitserledigung. Der AN hat insbesondere die in Ziffer 2 der LB beschriebenen Ziele zu berücksichtigen. Soweit Entscheidungen, Zustimmungen oder Freigaben durch den AG in der RV und/oder den Einzelabrufen (siehe Rahmenbedingungen unter Ziffer IV. der LB) vorgesehen sind, hat der AN dem AG die Grundlagen für die Entscheidungsfindung umfassend darzustellen. Soweit in der Rahmenvereinbarung und/oder den Einzelabrufen keine Fristen vereinbart sind, die voranging zu beachten sind, muss die Entscheidungsgrundlage dem AG jedenfalls so rechtzeitig zugehen, dass ihm eine angemessene Prüf- und Zustimmungsfrist verbleibt. Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen richten sich je nach Einzelabruf an eine Vielzahl von Akteuren (vgl. auch die in Ziffer 2 der LB genannten Zielgruppen). Es gilt verschiedene Akteure zusammenzubringen und diese unter Berücksichtigung der Ziele des AG zu unterstützen. Ziele und Zielgruppen Ziele Konkrete Ziele der Landesregierung in den Bereichen der batterieelektrischen Mobilität für Nordrhein-Westfalen sind bis 2030: o weiterer Ausbau der öffentlichen Ladepunkte auf insgesamt 11.000 Schnellladepunkte (SNL) und 81.000 Normalladepunkte (NLP), o weiterer Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit den Schwerpunkten des Ladens an Mehrfamilienhäusern und beim Arbeitgeber, o 1,5 Millionen Ladepunkte im privaten und gewerblichen Bereich, o 550.000 Ladepunkte für Beschäftigte. Der hier ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag dient der Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Mobilität in den Jahren 2026 - 2028, optional auch in 2029. Der AN soll durch seine Leistung einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leisten und die Verbreitung der batterieelektrischen Mobilität bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen maßgeblich vorantreiben. Zielgruppen Besonders relevante Zielgruppen, auf denen der Fokus der vom AN zu erbringenden Leistungen liegt, sind folgende: Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, Kommunen und regionale Verbände, Betreiber von Ladeinfrastruktur, Stadtwerke/Energieversorgungsunternehmen, Handwerker, Kurier-Express-Paket-Dienstleister (kurz KEP-Dienstleister), Unternehmensverbände, Fahrzeughersteller, Mobilitätsdienstleister, Bürgerinnen und Bürger. Die Einbindung von weiteren Akteuren kann im Einzelfall notwendig sein (z.B. Forschungsinstitute, Netzbetreiber etc.) und ist entsprechend der thematischen Fortentwicklung abzuwägen. Ob und welche weiteren Akteure eingebunden werden, ist mit dem AG abzustimmen.