Beschreibung
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Die Stadt Königsbrunn schreibt die Projektsteuerungsleistung nach dem Leistungsbild ZVB-PS für das Forum Königsbrunn ab der Leistungsstufe 3 stufenweise aus. Gegenstand der Planung sind die Sanierung der zu erhaltenden Bestandsgebäude der früheren Königstherme in Königsbrunn mit ergänzenden Neubauteilen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung Projektsteuerung, dem Projektsteurervertrag und den weiteren Vergabeunterlagen. Die Beauftragung der Projektsteuerungsleistungen erfolgt stufenweise Als Stufe 1 wird die Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) beauftragt. Als Stufe 2 kann die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung) und als Stufe 3 die Leistungsstufe 5 (Projektabschluss) beauftragt werden. Auf die Übertragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht kein Anspruch. Die mit den Stufen beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem Projektsteuerervertrag und den ZVB-PS. Ergänzend werden besondere Leistungen vergeben (siehe Projektsteuerervertrag, Projektbeschreibung und Preisblatt Projektsteuerung). Die Stadt Königsbrunn hat sich die Vorgabe gegeben, kommunale Gebäude, soweit dies aufgrund der Nutzung Sinn macht, mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu erstellen, dies gilt auch für Generalsanierungen, bzw. Bestandsumnutzungen. Das Forum Königsbrunn ist in seiner Gänze mindestens im Energieeffizienzstandard 40 zu errichten, ausgenommen hiervon ist aufgrund der besonderen Nutzung die Eisarena. Die Eisarena ist nur im Hinblick auf die Fassadenneugestaltung Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegebenenfalls können in die Fassade (insb. Südseite) Elemente der Energieversorgung (Photovoltaik, Solarthermie) integriert werden. Gegebenenfalls ist auch eine Bewässerung für Grünfassaden, vor dem Hintergrund der Klimaanpassung, vorzusehen. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Städtebauförderung und KfW-Förderung gefördert. U.a. aufgrund des großflächigen Bestanderhalts und Umnutzung der bestehenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme, aufgrund der Entscheidung mindestens Energieeffizienz 40, auch in Bestandgebäuden, zu erreichen und aufgrund des entwickelten Energieversorgungskonzeptes auf Basis von Grundwasserwärmepumpen, Abwärme-Nutzung und Strom aus PV-Gewinnung mit Speicherung, kommt für das Vorhaben erstmals die Anwendung der sogenannten Innovationsklausel (Artikel 21 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/24) zur Anwendung. Dies heißt, dass der Fördersatz für die förderfähigen Kosten bis zu 80 % erhöht werden kann. Weitere wesentliche Förderungen, die hier anzuwendenden sind, sind KFW- und BAFA-Förderprogramme. Zur Erstellung der notwendigen Förderanträge wurden Fachbüros beauftragt, eine inhaltliche Zuarbeit und enge Abstimmung mit den Antragstellern ist Auftragsgegenstand. Aufgrund der Anwendung der Innovationsklausel und aufgrund der hohen Bedeutung von nachhaltigem, klimafreundlichem Bauen für die Stadt Königsbrunn wird eine Nachhaltigkeits- und Lebenszyklusbetrachtung mit CO2-Bilanzierung durchgeführt. Hier muss eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den anderen Fachplanern erfolgen, um das sowohl nachhaltig, klimafreundlich, als auch das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen. Beim Forum Königsbrunn sollen im Rahmen der Innovationsklausel auch erstmalig Baumaterialien im Rahmen des zirkulären Bauens wiederverwendet werden. Ziel ist es, möglichst viele Materialen aus Spendergebäuden in das Projekt zu integrieren und diese anstellen von Neubauteile zu verwenden. Die Stadt Königsbrunn hat aktuell drei Spendergebäude, (1) den sogenannten Westtrakt der Grundschule Nord, der nach erfolgter Generalsanierung der Schule mit Neubauteilen abzubrechen ist, (2) die abzubrechenden Restbereiche der ehemaligen Königstherme direkt vor Ort und (3) das ehemalige Dehner Gartencenters, das aufgrund eines Neubaus an gleicher Stelle abgebrochen worden ist. Weitere mögliche Spendergebäude werden aktuell geprüft. Die Aspekte des zirkulären Bauens werden von einem gesondert beauftragten Fachbüro geplant, sind aber bei der Fachplanung Fassadentechnik und der Objektplanung Gebäude zu berücksichtigen und zu integrieren. Aufgabe des Projektsteuerers wird sein, die Koordination und Integration dieser Planungsleistungen mit sicherzustellen. Die Fertigstellung ist aus förderrechtlichen Gründen innerhalb einer Frist von 4 Jahren nach Vorentwurfsplanung anzustreben. Eine KFW-Förderung ist bereits positiv bewilligt, so dass eine zwingende Frist zur Fertigstellung der für die KFW-Förderung relevanten Maßnahmen innerhalb von 60 Monaten läuft. Weitere 6 Monate wurden für die Endabrechnungen gewährt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung Forum Projektsteuerung, dem Projektsteuerervertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.