Praxis-as-a-Service

Digitales Praxissystem bestehend aus Praxisverwaltungssoftwarelösung (PVS), VPN-Konnektor und VPN-Dienst sowie Kartenterminals. Das digitale Praxissystem ist ein as a Service-Modell, sodass alle erforderlichen Serviceleistungen (Wartung, Service und fortlaufende Umsetzung der Anforderungen der gematik) während der Vertragslaufzeit in der Miete beinhaltet sind. Hinzu kommen die Bereitstellung und Nutzung des KIM-Dienstes (Kommunikation im …

CPV: 64210000 Telefonní služby a přenos dat
Termín:
3. září 2025 12:00
Typ lhůty:
Podání nabídky
Místo provedení:
Praxis-as-a-Service
Misto zadání:
Dataport AöR
Číslo zakázky:
DP-2025000061

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Praxis-as-a-Service
Beschreibung : Digitales Praxissystem bestehend aus Praxisverwaltungssoftwarelösung (PVS), VPN-Konnektor und VPN-Dienst sowie Kartenterminals. Das digitale Praxissystem ist ein as a Service-Modell, sodass alle erforderlichen Serviceleistungen (Wartung, Service und fortlaufende Umsetzung der Anforderungen der gematik) während der Vertragslaufzeit in der Miete beinhaltet sind. Hinzu kommen die Bereitstellung und Nutzung des KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwe-sen). Darüber hinaus gehören zum Vertragsgegenstand Schulungen sowohl im Zuge der Ersteinführung der Lösung als auch in der Phase des Betriebes.
Kennung des Verfahrens : e97551cf-540f-49fe-a4e9-78b3e0e96718
Interne Kennung : DP-2025000061
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24116
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftragge-ber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewähr-leistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftrag-nehmer, • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunter-lagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. nformationen und Kommunikation Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte-ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veran-lassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deut-scher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Verga-beverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden. Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterla-gen zu verwenden. Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß bei-gefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage un-vollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Praxis-as-a-Service
Beschreibung : Digitales Praxissystem bestehend aus Praxisverwaltungssoftwarelösung (PVS), VPN-Konnektor und VPN-Dienst sowie Kartenterminals. Das digitale Praxissystem ist ein as a Service-Modell, sodass alle erforderlichen Serviceleistungen (Wartung, Service und fortlaufende Umsetzung der Anforderungen der gematik) während der Vertragslaufzeit in der Miete beinhaltet sind. Hinzu kommen die Bereitstellung und Nutzung des KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwe-sen). Darüber hinaus gehören zum Vertragsgegenstand Schulungen sowohl im Zuge der Ersteinführung der Lösung als auch in der Phase des Betriebes.
Interne Kennung : cd3b09f2-be4b-4afd-a480-347a07c9bea2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleis-tung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer Teil A 2.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe ent-sprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesent-lichen entspricht. Dies ist der Fall, wenn die Bereitstellung (inkl. Service und Support) eines Praxisverwaltungssystems für die Bereiche Kurativ- und Arbeitsmedizin gemäß der Leistungsbeschreibung als SaaS-Lösung geliefert wurde. In der Referenz ist zu dem darzustellen, wie die Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und die hierfür relevanten Erfahrungen anhand des Referenzprojekts. Des Weiteren ist auf folgende Aspekte einzugehen: • Art des Geschäftsmodells des Auftraggebers und ggf. von Ihnen erbrachte Leis-tungen zum Customizing der SaaS-Lösung • Von Ihnen realisierte technische Lösungen zur Nutzung des Praxisverwaltungssystems über verschiedene Standorte hinweg • Art und Umfang der von Ihnen geleisteten Einführungsbegleitung bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft • Bei Beteiligung mehrerer Unternehmen, die Angabe der Aufgabenteilung und des eigenen Aufgaben- und Verantwortungsbereiches • Betreuung der Kunden während des Vertragslaufzeit (Art und Umfang). Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenz-projekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag eingeführt wurde und • wenn die Inbetriebnahme der Software beim Kunden nach Migration und Konfiguration planmäßig verlaufen ist und • die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sind Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens sechs Monaten bestehen, um berücksichtigt werden zu können. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsge-genstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2 vergleichbare Referen-zen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis aus Teil C - Preisblatt gem. einfache Richtwertmethode
Beschreibung : Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog einfache Richtwertmethode
Beschreibung : Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nachfolgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Zuschlags-/Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtnettopreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit den ersten Rang („Punktgleichheit“), wird das Angebot vorrangig berücksichtigt, welches insgesamt den geringsten Angebotspreis ausweist. Sollte auch dann noch ein Punktegleichstand bestehen, entscheidet – wenn eine Wettbewerbsabsprache ausgeschlossen werden kann – das Los.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 22/08/2025 12:00 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 03/09/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 42 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 VgV, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Schleswig-Holstein

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Dataport AöR
Registrierungsnummer : dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift : Altenholzer Straße 10-14
Stadt : Altenholz
Postleitzahl : 24161
Land, Gliederung (NUTS) : Rendsburg-Eckernförde ( DEF0B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 43132950
Internetadresse : http://www.dataport.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer : 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift : Düsternbrooker Weg 94
Stadt : Kiel
Postleitzahl : 24105
Land, Gliederung (NUTS) : Kiel, Kreisfreie Stadt ( DEF02 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon : +49 4319884542
Fax : +49 4319884702
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4dd5a919-56c9-4670-a3a9-ccda3b140820 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 31/07/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00504990-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 146/2025
Datum der Veröffentlichung : 01/08/2025