Postdienstleistungen eGK_Los 2

Gegenstand der Ausschreibung ist die Postdienstleistung im Zusammenhang mit der eGK zu vereinbarten Preisen je Postprodukt. Auftragsgegenstand sind Dienstleistungsverträge über die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g. Päckchen und Pakete sind nicht umfasst.

CPV: 60160000 Silniční poštovní doprava, 64112000 Poštovní listovní služby, 64121100 Doručování pošty
Místo provedení:
Postdienstleistungen eGK_Los 2
Misto zadání:
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
Číslo zakázky:
17797_2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Postdienstleistungen eGK_Los 2
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Postdienstleistung im Zusammenhang mit der eGK zu vereinbarten Preisen je Postprodukt.
Kennung des Verfahrens : de34534c-8a63-4c2d-b201-a709c33bc3ee
Interne Kennung : 17797_2
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung

2.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYT4YEKQJG I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Postdienstleistungen eGK_Los 2
Beschreibung : Auftragsgegenstand sind Dienstleistungsverträge über die Abholung, Beförderung, Freimachung/Frankierung und Zustellung von Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 g. Päckchen und Pakete sind nicht umfasst.
Interne Kennung : 17797_2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60160000 Postbeförderung auf der Straße
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64112000 Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 64121100 Postzustellung

5.1.2 Erfüllungsort

Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2025. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt (Vertragsende 31.05.2027). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 48 Monaten (31.05.2029).

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Die Auftraggeberin fordert die Berücksichtigung der Inhalte des SaubFahrzeugBeschG. Darüber hinaus wurde der CO2-neutrale Versand als weiteres Kriterium herangezogen. Ein eigenes Konzept ist seitens des Bieters nicht einzureichen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Sonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Sonstiger Dienstleistungsvertrag

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Gewichtung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gewichtung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Aus Gründen der Geheimhaltung wird auf die Veröffentlichung der Angebotswerte verzichtet.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung : Nachdem das Vorgängerverfahren für Los 1, das als offenes Verfahren europaweit ausgeschrieben wurde, aufgrund § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden musste, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht, muss Los 2 erneut ausgeschrieben werden. Die Auftraggeberin entscheidet sich, das Verfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV zu führen und stützt diese Entscheidung auf die nachfolgenden Begründungen: Es ist der Auftraggeberin bewusst, dass es zulässig wäre, Los 2 erneut als offenes Verfahren europaweit auszuschreiben. Allerdings gibt es keine Hinweise darauf, dass bei diesem Verfahren mehr und/oder andere Angebote eingehen würden als bei dem Erstverfahren. Im Hinblick darauf, dass die Leistung zum 1.6.2025 beginnen soll und ein Dienstleister ca. 8 Wochen Rüstzeit für die Auftragsausführung benötigt, möchte die Auftraggeberin das erneute Verfahren für Los 2 so zügig wie möglich abwickeln und deswegen den rechtlichen Spielraum bei der Wahl der Verfahrensart, den das Gesetz hierfür zur Verfügung stellt, nutzen. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist zulässig, wenn in einem offenen [...] Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden [...]. Die kumulativ zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzungen der Norm sind vorliegend gänzlich erfüllt. Das vorherige Verfahren war ein offenes Verfahren. Es wurde für Los 2 nur ein Angebot abgegeben, das von der DPIH kam. Im Zuge der Preisaufklärung wies der Bieter allerdings darauf hin, dass aufgrund eines Versehens ein falsch ausgefülltes Preisblatt hochgeladen wurde und dieses nicht gelten soll bzw. gegen ein anderes, das einen höheren Preis zur Folge hätte, ausgetauscht werden müsste. Das einzige Angebot für Los 2 musste somit zwingend gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV ausgeschlossen werden, es lag somit kein Angebot (mehr) vor. Ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ist weiterhin, dass das das Ausgangsverfahren außenwirksam und vergaberechtskonform nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 S. 1 VgV aufgehoben werden muss, bevor in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb übergegangen wird (Völlink in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 5 Auflage 2024, § 14 Rn. 48 m.w.N.). Auch diese Voraussetzung ist erfüllt, das Verfahren für Los 2 wurde gem. § 63 Abs. 1 S. Nr. 1 VgV aufgehoben. Schließlich wird die Auftraggeberin auch die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht verändern, die Vergabeunterlagen werden nur im Hinblick auf die veränderten Daten und Fristen verändert sowie ein Hinweis zum Ablauf des neuen Verfahrens aufgenommen werden. Weder die Leistungsbeschreibung noch sonstige Mindestanforderungen werden verändert. Um trotz der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb größtmögliche Transparenz herzustellen und einen größtmöglichen Bieterkreis zu erreichen, beabsichtigt die Auftraggeberin alle Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die im Projektraum der Vorgängerausschreibung auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, auch wenn sie - abgehsehen von einem Unternehmen - letztlich kein Angebot abgegeben haben. In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Deutsche Post InHaus Services
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Aus Gründen der Geheimhaltung wird auf die Veröffentlichung der Angebotswerte verzichtet.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Deutsche Post InHaus Services, 53113 Bonn
Datum des Vertragsabschlusses : 08/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen : Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Fahrzeugkategorie : N1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen : 60 005
Zahl sauberer Fahrzeuge : 23 942
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge : 23 942

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
Registrierungsnummer : DE 124159739
Postanschrift : 58079
Stadt : Hagen
Postleitzahl : 58079
Land, Gliederung (NUTS) : Hagen, Kreisfreie Stadt ( DEA53 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FB Beschaffungsmanagement
Telefon : +49 8002655000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Post InHaus Services
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HR B6801 Bonn
Postanschrift : Sträßchensweg 10
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 0228 5202-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fb04521d-955f-4385-a0c3-80edf9064be8 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/04/2025 09:38 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00229683-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 70/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/04/2025