Bezeichnung
:
1. Angaben zu Referenzen 2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise 3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen 4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur 5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen
Beschreibung
:
1. Angaben zu Referenzen: Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den/die Bewerber/-in bzw. die Bewerbungsgemeinschaft folgende Referenzen vorzulegen Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter sein als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 06/2014), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungs- und Bauleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben zu den Referenzen für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Objektplanung Gebäude- und Innenraumplanung, Freianlagen 1.Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung Gebäude (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau und vergleichbarem Bauvolumen (mind. 10,0 Millionen Euro netto für KG 300 bis 400). 2. Mindestens eine Planungsreferenz der Objektplanung aus dem Leistungsbild Freianlagen (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (mind. 1,5 Millionen Euro netto für KG 500). Fachplanungs- und Beratungsleistungen zu Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik sowie Technische Ausrüstung 1. Mindestens eine Planungsreferenz der Fachplanung aus dem Leistungsbild Tragwerksplanung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungs-rechtlicher Einstufung (Einstufung analog LBO, mind. als Gebäudeklasse 4). 2. Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Brand-schutz (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer genehmigungsrechtlicher Einstufung (Einstufung analog LBO, mind. als Gebäudeklasse 4). 3. Mindestens eine Planungsreferenz zu Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Bauphysik (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau. 4. Mindestens eine Planungsreferenz der technischen Ausrüstung (mind. Leistungsphasen 1-8) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsneubau. Totalunternehmer-Leistung 1. Mindestens eine Referenz für Planungsleistungen (mind. Leistungsphasen 1-8, möglichst in Eigenleistung) und Bauleistungen als schlüsselfertige Totalunternehmer-Leistung in Bezug auf realisierte Projekte mit vergleichbarem Bauvolumen (mind. 15,0 Millionen Euro netto für KG 200 bis 500). 2. Berechtigung über die Erstellung Bautechnischer Nachweise. Mindestanforderung: Nachweise der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schallschutz, Energieeinsparung gem. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO). Bei Bewerber-gemeinschaften reicht es aus, wenn dieser Nachweis für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. 3. Nachweise über die Führung erforderlicher Berufsbezeichnungen. Mindestanforderung: Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“ und „beratende/-r Ingenieur/in“ des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bewerbergemeinschaft. Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer / Ingenieurkammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG. 4. Angaben zur Unternehmensgröße und -struktur. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 50 beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vor-druck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden. 5. Angaben und Qualifikationsnachweise zu den für das Projekt vorgesehenen Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen. Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds ausgefüllt werden. Mindestanforderung an die Projektleitung: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Pro-jekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./M.Eng. oder B.Sc./B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. Mindestanforderung an Projektmitarbeiter/innen: Zugelassen wird, wenn erklärt wird, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmit-arbeiter/in zur Verfügung steht, der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügt: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 2 Jahren Berufserfahrung.