Obst & Gemüse

Mittels der Ausschreibung stellen die Auftraggeber auf Basis einer Rahmenvereinbarung die Belieferung mit frischem Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräutern, Pilzen, Sprossen und Produktionsware gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 3) sicher. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller …

CPV: 03100000 Produkty zemědělství a zahradnictví, 03200000 Obiloviny, brambory, zelenina, ovoce a ořechy
Místo provedení:
Obst & Gemüse
Misto zadání:
Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Číslo zakázky:
01-2025 GN

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Mitte
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen-Nord
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Ost
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Links der Weser
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Obst & Gemüse
Beschreibung : Mittels der Ausschreibung stellen die Auftraggeber auf Basis einer Rahmenvereinbarung die Belieferung mit frischem Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräutern, Pilzen, Sprossen und Produktionsware gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 3) sicher.
Kennung des Verfahrens : f5d45f1f-09c6-40ee-a86a-f43b9d6c7d7f
Interne Kennung : 01-2025 GN
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Es ist beabsichtigt die zu vergebene Lieferleistung in einem offenen Verfahren gem. § 15 VgV als Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV zu beauftragen. Anhand der eingereichten Angebote werden die wirtschaftlichsten Angebote der maximal drei Auftragnehmer pro Los ermittelt. Diese AN befinden sich dann für die Laufzeit von zunächst einem Jahr, mit der einseitigen Option der Verlängerung um weitere drei Male um jeweils ein Jahr, in dem Firmenpool der genannten Leistungen. Erfolgt eine wesentliche Änderung des Leistungsinhalts oder der Zusammensetzung des Firmenpools, wird ein neues förmliches Vergabeverfahren durchgeführt. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 03200000 Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel, Gemüse und Obst

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL5NY5
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : .

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Obst
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller und Bio Qualität gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis (Anlage 3) für 4 Standorte und entsprechende Anlieferstellen der Gesundheit Nord gGmbH.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 36
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01. Mail 2025 und endet am 30. April 2026. Es besteht die einseitige Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dazu teilt die AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Bio Obst
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller und Bio Qualität gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis (Anlage 3) für 4 Standorte und entsprechende Anlieferstellen der Gesundheit Nord gGmbH.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 36
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01. Mail 2025 und endet am 30. April 2026. Es besteht die einseitige Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dazu teilt die AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Gemüse
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller und Bio Qualität gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis (Anlage 3) für 4 Standorte und entsprechende Anlieferstellen der Gesundheit Nord gGmbH.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 36
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01. Mail 2025 und endet am 30. April 2026. Es besteht die einseitige Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dazu teilt die AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Kräuter,Pilze, Sprossen
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller und Bio Qualität gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis (Anlage 3) für 4 Standorte und entsprechende Anlieferstellen der Gesundheit Nord gGmbH.
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 36
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01. Mail 2025 und endet am 30. April 2026. Es besteht die einseitige Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dazu teilt die AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Salat Produktionsware
Beschreibung : Gegenstand dieser Ausschreibung ist die tägliche Belieferung Obst, Bio Obst, Gemüse, Kräuter, Pilze, Sprossen und Produktionsware bestehend aus 5 Losen in konventioneller und Bio Qualität gemäß beiliegendem Leistungsverzeichnis (Anlage 3) für 4 Standorte und entsprechende Anlieferstellen der Gesundheit Nord gGmbH.
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 03100000 Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 12 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 36
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01. Mail 2025 und endet am 30. April 2026. Es besteht die einseitige Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Dazu teilt die AG dem AN spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit, ob sie von ihrem Optionsrecht Gebrauch macht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag für den Abschluss der Rahmenvereinbarung wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit einer Gewichtung von 100%. Derjenige Auftragnehmer, der je Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und somit je Los die Rangfolge 1 erreicht, erhält für die Laufzeit von 2 Monaten (01. Mai 2025 bis 30.06.2025) den Zuschlag. Die AN die die Rangfolgen 2 und 3 je Los erreicht haben, sind in dem Firmenpool und dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge je Los zu bewerben.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder widersprüchliche Angaben oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, ist der Antrag nach § 160 GWB auf Nachprüfung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Rügt der Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und hilft der Auftraggeber dieser Rüge nicht ab, muss der Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten, wenn er seine Rüge aufrechterhalten will. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insofern nur zulässig, sofern nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 0,01 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 01-2025 GN - 1 bis 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01-2025 GN - 1 bis 5
Titel : 01-2025 GN A&S Frucht GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 01-2025 GN - 1 bis 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01-2025 GN - 1 bis 5
Titel : 01-2025 GN A&S Frucht GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 01-2025 GN - 1 bis 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01-2025 GN - 1 bis 5
Titel : 01-2025 GN A&S Frucht GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 01-2025 GN - 1 bis 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01-2025 GN - 1 bis 5
Titel : 01-2025 GN A&S Frucht GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 0,01 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 01-2025 GN - 1 bis 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 01-2025 GN - 1 bis 5
Titel : 01-2025 GN A&S Frucht GmbH & Co.KG
Datum der Auswahl des Gewinners : 11/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen
Registrierungsnummer : DE813850327
Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Internetadresse : https://gesundheitnord.de
Profil des Erwerbers : https://gesundheitnord.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Mitte
Registrierungsnummer : DE813850327-1
Postanschrift : St.-Jürgen-Straße 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28205
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen-Nord
Registrierungsnummer : DE813850327-2
Postanschrift : Hammersbecker Straße 228
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28755
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Bremen Ost
Registrierungsnummer : DE 813 850 327-3
Postanschrift : Züricher Straße 40
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28325
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Klinikum Links der Weser
Registrierungsnummer : DE813850327-4
Postanschrift : Senator-Weßling-Str. 1
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28277
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sana Einkauf & Logistik GmbH
Telefon : +49 89678204507
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Bremen - Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Registrierungsnummer : +49 42136159796
Postanschrift : Contrescarpe 72
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28195
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Telefon : 042136159796
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : A&S Frucht GmbH & Co.KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE117479338
Postanschrift : Großmarktstrasse 13
Stadt : Oldenburg
Postleitzahl : 26127
Land, Gliederung (NUTS) : Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt ( DE943 )
Land : Deutschland
Telefon : 0441936160
Fax : 04419361666
Internetadresse : http://www.as-frucht.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1597a982-ed54-4c90-b08c-69e56dc87bc9 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 10:39 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00264010-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 80/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/04/2025