Zusätzliche Informationen
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Es werden folgende Angaben gefordert: 1. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV.___ 2. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/ Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.___ 3. Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz bzugeben.___ 4. Erklärung (im Erklärungsvordruck) des Bewerbers/ Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften, soweit zutreffend. ___ 5. Erklärung (im Erklärungsvordruck) über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben.___ 6. Erklärung (im Erklärungsvordruck) zur Eignungsleihe falls zutreffend: Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Zudem muss der Beliehene die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. Bei der Prüfung der Eignung des Bieters werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. ___ 7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.___ 8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / der Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.___ 9. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ++ Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Es werden nur die auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). ___ ++ Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. ___ ++ Die vom Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. ___ ++ Informationspflicht des Bieters: Sofern Fragen von Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. ___ ++ Falls seitens des Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen: Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters eingeht, wird davon ausgegangen, dass das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neues Angebot abgegeben wird, oder das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird, - oder das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs- , Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.