NGA-Breitbandausbau im Landkreis Limburg – Graue Flecken

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 965 Teilnehmer angeschlossen werden, 435 Adressen in Los 1 und 530 Adressen in Los 2. Dabei soll der Anschluss an das …

CPV: 64200000 Telekomunikační služby
Místo provedení:
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Limburg – Graue Flecken
Misto zadání:
Landkreis Limburg-Weilburg
Číslo zakázky:
NGA-Breitbandausbau im Landkreis

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Limburg-Weilburg
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : NGA-Breitbandausbau im Landkreis Limburg – Graue Flecken
Beschreibung : Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 965 Teilnehmer angeschlossen werden, 435 Adressen in Los 1 und 530 Adressen in Los 2. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Kennung des Verfahrens : a2afa0a5-6a6f-4bb9-b344-e8ab2d203742
Vorherige Bekanntmachung : 02211905-1e45-4839-b32d-b63c957e94d3-02
Interne Kennung : NGA-Breitbandausbau im Landkreis
Verfahrensart : Sonstiges zweistufiges Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Landkreis Limburg-Weilburg

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Siehe Bewerbungs- und Vergabebedingungen
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
konzvgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 Nord
Beschreibung : Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 965 Teilnehmer angeschlossen werden, 435 Adressen in Los 1 und 530 Adressen in Los 2. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Landkreis Limburg-Weilburg

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebedingungen
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebedingungen
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Vergabebedingungen
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 Süd
Beschreibung : Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 965 Teilnehmer angeschlossen werden, 435 Adressen in Los 1 und 530 Adressen in Los 2. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Landkreis Limburg-Weilburg

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebedingungen
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebedingungen
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Vergabebedingungen
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3 Sammellos
Beschreibung : Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 965 Teilnehmer angeschlossen werden, 435 Adressen in Los 1 und 530 Adressen in Los 2. Dabei soll der Anschluss an das NGA-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 64200000 Fernmeldedienste

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Landkreis Limburg-Weilburg

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebdingungen
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Vergabebedingungen
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Vergabebedingungen
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Hessen -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 32 561 420 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Sonstiges

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : GlasfaserPlus GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Los 3 Sammellos - GlasfaserPlus GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 3 Sammellos - GlasfaserPlus GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 13/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Limburg-Weilburg
Registrierungsnummer : DE723
Postanschrift : Schiede 43
Stadt : Limburg a. d. Lahn
Postleitzahl : 65549
Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Christine Grau
Telefon : +49 6997561413
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer : DE711
Abteilung : Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift : Luisenplatz 2
Stadt : Darmstadt
Postleitzahl : 64283
Land, Gliederung (NUTS) : Darmstadt, Kreisfreie Stadt ( DE711 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6151 12 6603
Fax : +49 6151 12 5816
Internetadresse : https://www.heuking.de/
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : GlasfaserPlus GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 25725
Postanschrift : Schanzenstr. 6-20, Kupferhütte 1.14
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51063
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 15117631077
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0871763d-fb4b-4cdd-b965-ce1b4ff218a4 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/05/2025 08:32 +00:00
Bekanntmachung — eSender-Übermittlungsdatum : 14/05/2025 06:00 +00:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00312261-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 93/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/05/2025