Zusätzliche Informationen
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils an dem gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsunternehmen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) an einen privaten Partner. Ferner sind • die Übernahme von Bioabfällen und deren Behandlung in einer vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage (inkl. der Entsorgung von Rest- und Störstoffen) sowie - soweit notwendig - der Transport von einer Übernahmestelle der ASF GmbH zur Bioabfallvergärungsanlage; • die Übernahme von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Leichtverpackung (LVP) an einer vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Übernahmestelle; • die Verwertung von PPK (inkl. die Entsorgung von Rest- und Störstoffen); • die Annahme, Entsorgung sowie Behandlung bzw. Sortierung von Gewerbeabfällen Gegenstand der Ausschreibung. 1.1. Ausgangslage Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg GmbH (ASF GmbH) ist eine gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft, an der die Stadt Freiburg im Breisgau mit einem Anteil von 53 % und ein privater Minderheitsgesellschafter mit einem Anteil von 47 % beteiligt ist. Grundlage der Leistungserbringung der ASF GmbH für die Stadt Freiburg ist der mit Gemeinderatsbeschluss vom 29.07.2025 an die ASF GmbH vergebene und zum 01.01.2027 wirksam werdende Bewirtschaftungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und die dazugehörenden Einzelleistungsverträge. Die Verträge umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Kommunale Abfallsammlung, - Stadtreinigung, - Kaufmännische und unterstützende Leistungen für den Eigenbetrieb, - Deponie Eichelbuck, - Zentrale Kfz-Leistungen für den städtischen Fuhrpark. Weitere Leistungen: Über die oben genannten Leistungen hinaus ist die ASF GmbH auch mit der Trocken-Sinkkastenreinigung im Auftrag der badenovaNETZE sowie der Haltestellen- und Parkhausreinigung im Auftrag der VAG bzw. FSB beauftragt. Neben der Erbringung der kommunalen Leistungen betreibt die ASF GmbH ein Gewerbegeschäft mit Containerdienst, Umleerbehältern und Speiseresteentsorgung. Darüber hinaus ist die ASF GmbH durch die Systembetreiber mit der Glas- und Leichtverpackung-Sammlung beauftragt. Die nähere Beschreibung dieser Leistungen ist der Verfahrensbeschreibung zu entnehmen. 1.2. Kostenstrukturdaten Die im Zusammenhang mit den kommunalen Verträgen erzielten Umsätze hatten im Jahr 2024 ein Gesamtvolumen von 32,5 Mio. €. Der Umsatz der ASF GmbH betrug in 2024 inklusive Gewerbegeschäft 52,1 Mio. €. Der Jahresüberschuss der ASF GmbH lag 2024 bei 3,6 Mio. € nach Steuern. Die Eigenkapitalquote beträgt 30,3 %, der Cash-Flow 7,4 Mio. €. 1.3. Neuvergabe des Minderheitsgesellschaftsanteils Die ASF GmbH beschäftigte zum 31.12.2024 rd. 500 Mitarbeiter*innen. Der private Minderheitsgesellschaftsanteil von 47 % an der ASF GmbH soll zum 01.01.2027 mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren im Wege eines Share Deals neu vergeben werden. Der gegenwärtige private Minderheitsgesellschafter hat diesem Vorgehen zugestimmt und der Stadt Freiburg das Recht eingeräumt, seinen bisherigen Anteil auf einen Dritten zu übertragen, soweit dieser aus dem vorliegenden Verfahren als wirtschaftlichster Bieter hervorgeht. Die Neuvergabe erfolgt umfassend, d. h. das gegenwärtige Geschäftsportfolio der ASF GmbH wird nicht grundlegend verändert und besteht zukünftig zu rund 65 % aus sogenanntem „Kommunalgeschäft“ mit der Stadt Freiburg und zu rund 35 % aus sogenanntem „Drittgeschäft“ (gewerblicher Bereich). Der Bewirtschaftungsvertrag sowie die dazugehörenden Einzelleistungsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, wurden als Grundlage der vorliegenden Ausschreibung am 29.07.2025 vom Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen und damit an die ASF GmbH vergeben. Die Leistungen des 20-jährigen Bewirtschaftungsvertrags sind nicht Teil der Verhandlungen, sondern bilden die Grundlage für die Werthaltigkeit der 47% Anteile an der ASF GmbH, die der Ausschreibungsgegenstand sind. Sollten sich einzelne Kostenparameter innerhalb der Leistungsverzeichnisse bei den verschiedenen Bietern unterscheiden, wird die Stadt Freiburg dies mithilfe der Zuschlagskriterien (siehe Verfahrensbeschreibung Nr. 5.2) in der Bewertung der Bieter berücksichtigen. 1.4. Vergabe von abfallwirtschaftlichen Leistungen Neben der Beteiligung des künftigen privaten Anteilseigners am städtischen Kommunalauftrag durch die Beteiligung an der gemischt-wirtschaftlichen Gesellschaft ist Teil des ausgeschriebenen PPP-Modells auch, dass der Private wesentliche, abfallwirtschaftliche Leistungen für die ASF GmbH erbringt, um dieser die wirtschaftliche Erbringung von Aufgaben, die sie nicht selbst erledigt, zu ermöglichen und damit zugleich eines der Ziele der Ausschreibung, dauerhafte Gebührenstabilität, zu ermöglichen. Im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages wurden darüber hinaus im Bereich der Bioabfallentsorgung auch dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Möglichkeit eingeräumt, die Bioabfallentsorgung im Wege einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenübertragung durch die Stadt Freiburg erbringen zu lassen. Diese Leistungen werden im Sinne einer bestmöglichen Synergie bei der Bioabfallentsorgung und eines größtmöglichen Wettbewerbs im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls mit ausgeschrieben. Als Ortspunkt wird die folgende Adresse festgelegt: Hermann-Mitsch-Str. 26, 79108 Freiburg. Bestandteil dieser Ausschreibung sind insbesondere die nachfolgend beschriebenen abfallwirtschaftlichen Leistungen (zu den Details siehe Verfahrensbeschreibung): • soweit notwendig: die Übernahme von Bioabfällen aus der Stadt Freiburg (ca. 18.500 Mg/a) und ggf. dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (ca. 21.500 Mg/a) an der Übernahmestelle der ASF GmbH „Im Eichelbuck“ und der Transport zu sowie die Anlieferung an einer während der Leistungszeit vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage. Hinweis: Diese Leistung entfällt, sofern die vom Auftragnehmer zu stellenden Bioabfallvergärungsanlage nicht mehr als 20 km vom Ortspunkt entfernt liegt. Leistungsbeginn ist der 01.01.2028. Die Leistungszeit beträgt 19 Jahre. • Die Übernahme von PPK aus der Stadt Freiburg (ca. 12.500 Mg/a) an einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden Übernahmestelle (in einer Entfernung, die nicht mehr als 20 km vom Ortspunkt entfernt liegt) und der Transport zu sowie die Anlieferung an einer während der Leistungszeit vom Auftragnehmer zu stellenden PPK-Verwertungsanlage; hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, zu deren Einhaltung während der Vertragslaufzeit sich der Bieter spätestens im finalen Angebot verbindlich verpflichten muss. Angebote, die diese Verpflichtung nicht enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die Leistungszeit beträgt 3 Jahre. • Die Übernahme von LVP aus der Stadt Freiburg (ca. 5.500 Mg/a) an einer vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden Übernahmestelle (in einer Entfernung, die nicht mehr als 20 km vom Ortspunkt entfernt liegt); hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, zu deren Einhaltung während der Vertragslaufzeit sich der Bieter spätestens im finalen Angebot verbindlich verpflichten muss. Angebote, die diese Verpflichtung nicht enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Bieterhinweis: Diese Leistung ist nur zu erbringen, sofern die ASF GmbH den Zuschlag von den dualen Systemen für die Sammlung von LVP im Stadtgebiet Freiburg erhält. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die Leistungszeit beträgt 3 Jahre. • Vorhaltung eines Kontingents für die Annahme, Entsorgung sowie Behandlung bzw. Sortierung von Gewerbeabfällen der ASF GmbH (bis zu 10.000 Mg/a) in vom Auftragnehmer während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden Anlage(n); hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, zu deren Einhaltung während der Vertragslaufzeit sich der Bieter spätestens im finalen Angebot verbindlich verpflichten muss. Angebote, die diese Verpflichtung nicht enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Die Leistungszeit beträgt 20 Jahre. Weitere nähere Einzelheiten zu den vorstehend beschriebenen abfallwirtschaftlichen Leistungen ergeben sich aus Leistungsbeschreibungen dieser Leistungen, die die ausgewählten Bewerber bei Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zu Beginn der 2. Stufe erhalten. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Musterverträgen, die ebenfalls zu Beginn der 2 Stufe den ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden. Eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB´s) der Bieter sind ausgeschlossen. Insoweit handelt es sich um eine Mindestanforderung, die spätestens im finalen Angebot zu berücksichtigen ist. Angebote, die diese Mindestanforderung im finalen Angebot nicht berücksichtigen, werden ausgeschlossen. Die Leistungen, die einen längeren Leistungszeitraum vorsehen (Bioabfall bzw. Gewerbemüllentsorgung) enthalten eine branchenübliche Preisrevision in Anlehnung an geänderte Entsorgungskosten. Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14 und 17 VgV. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).